Landgericht Bonn Ex-NPD-Mann Oster wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

SIEGBURG · Fünf Jahre saß Dominique Oster für die NPD im Kreistag. Die kommenden Jahre wird der 37-Jährige aus Siegburg, der auch für das Bündnis für Deutschland aktiv war, nun jedoch im Knast verbringen: Das Bonner Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu dreieinhalb Jahren Haft.

Hinzu kommen sechs Monate wegen Nachstellens, dem sogenannten Stalking. Da er nun auch weitere Vorstrafen absitzen muss, belaufen sich die Freiheitsstrafen insgesamt auf fast vier Jahre und neun Monate.

Laut Urteil kam es zwischen 2001 und 2003 zu sechs Übergriffen auf die anfangs gerade einmal vier Jahre alte Tochter der damaligen Freundin. Der Vorwurf eines mit dem Eindringen in den Körper verbundenen schweren sexuellen Missbrauchs konnte nicht nachgewiesen werden.

Zur Anzeige gelangten die Taten erst im vergangenen Jahr, nachdem sich das Mädchen einer Psychiaterin anvertraut hatte. Dabei hatten die Vorwürfe bereits Ende 2004 im Raum gestanden.

Damals musste sich der 37-Jährige wegen einer Vergewaltigung vor Gericht verantworten, wurde aber freigesprochen.

Die 20 Jahre alte Belastungszeugin hatte behauptet, der Angeklagte habe ihr gegenüber von den Missbrauchsfällen an dem Mädchen erzählt. Bei der anschließenden Vernehmung hatte das Kind dies jedoch abgestritten.

Das Gericht verurteilte Dominique Oster jetzt zudem wegen Nachstellens, weil er eine 15-Jährige zwischen 2007 und 2008 mit Hunderten E-Mails, Telefonanrufen und Briefen belästigt hatte.

Dabei war er bereits vom Siegburger Amtsgericht wegen einer Bedrohung verurteilt worden, da er dem Teenager einen Brief mit einer Vergewaltigungsphantasie geschrieben hatte.

Der Kammervorsitzende betonte am Freitag im Urteil, dass Oster sich nach dem Erlass eines Haftbefehls selbst gestellt und diesmal ein frühzeitiges Geständnis abgelegt hatte. Dem psychiatrischen Gutachter folgend ging das Gericht von einer vollen Schuldfähigkeit aus.

Es bestehe jedoch eine pädophile Neigung und der 37-Jährige laufe Gefahr, dass diese "in einer Persönlichkeitsstörung endet", wenn er jetzt nicht an sich arbeite: "Nutzen Sie die wenigen Möglichkeiten, die der Vollzug Ihnen bietet."

Zudem riet der Richter dem arbeitslosen Angeklagten, der anscheinend aus Prinzip nicht mehr arbeiten geht: "Hören Sie auf damit, die Justiz dafür verantwortlich zu machen, was in Ihrem Leben alles schief gegangen ist."

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