Prozess in Siegburg Eitorfer Vater wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt

SIEGBURG · Eitorfer tauschte Bilder mit anderem Pädophilen. Dafür erhält er zehn Monate Haft auf Bewährung und muss 10.000 Euro Strafe zahlen.

Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist ein 47-jähriger Mann aus Eitorf am Freitag vor dem Amtsgericht Siegburg zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der selbstständige Ingenieur eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro an ein Kinderheim zahlen. Im Internet hatte der Angeklagte zwischen Ende 2010 und Mitte 2011 Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen. In der Schweiz kam es dann zum Treffen mit einem mittlerweile inhaftierten Pädophilen. Dabei wurden mehrere Bilder getauscht.

"Ich musste mir immer wieder sagen, dass ich diese Tat begangen habe", sagte der Ingenieur nach der Verlesung der Anklage. Er selbst sehe sich als treu sorgenden Vater und Ehemann. Drei Söhne hat er zusammen mit seiner Frau, einer Lehrerin. Dennoch räumte er seine Schuld vollständig ein. Bei der Durchsuchung seines Computers fand die Polizei 260 kinderpornografische Bilder. Im Chat lernte er 2010 den Schweizer kennen und traf sich mit ihm in einem Hotel.

"Dort haben wir uns dann Bilder angesehen und getauscht", räumte der Angeklagte ein. Dass es sich bei den Bildern nachweislich um solche handelte, die den Schweizer bei Vergewaltigungen von vier Mädchen zwischen sechs und 18 Jahren zeigten, war dem Eitorfer damals nicht klar. Er selbst habe niemals sexuellen Kontakt zu Kindern gehabt.

Mittlerweile befindet er sich in einer Therapie. "Ich werde so etwas in meinem Leben nicht mehr machen. Dies ist nicht meine Welt", sagte er. Richter Dirk Oberhäuser machte ihm bei der Verhandlung noch einmal die Schwere seiner Tat klar: "Das unsägliche Leid, das Kindern so angetan wird, lässt mich schaudern." Durch Menschen wie den Eitorfer bliebe diese "Industrie" am Laufen.

Der 47-Jährige war bereits vorher schon einmal negativ aufgefallen. Im Internet hatte er ein minderjähriges Mädchen kennengelernt und sich mit ihr getroffen. Zu sexuellen Handlungen sei es damals nicht gekommen. "Mein Mandant hat erkannt, dass er hiermit nichts mehr zu tun haben will und wird es mit Hilfe des Therapeuten auch schaffen", ist sich Anwalt Frank Langen sicher.

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