Kanufahren auf Sieg und Agger Der Wasserpegel muss stimmen

RHEIN-SIEG-KREIS · Das Bootfahren auf Sieg und Agger ist grundsätzlich erlaubt. Für die Touren gelten aber Regeln. Kanusportler appelieren daher an Freizeitpaddler.

 Seit Jahren ist der passionierter Kanusportler Hans Werner Körtgen auf der Sieg unterwegs.

Seit Jahren ist der passionierter Kanusportler Hans Werner Körtgen auf der Sieg unterwegs.

Foto: Ingo Eisner

Malerisch und idyllisch ist die Landschaft entlang der Sieg. Sie lockt jedes Jahr zahlreiche Erholungssuchende an, aber auch auf den Fluss. Insbesondere dann, wenn die Temperaturen wieder steigen. Viele sind als passionierte Kanufahrer Mitglied in einem Verein. So wie Hans Werner Körtgen. Den meisten anderen Freizeitsportlern fehle es meist am nötigen Kleingeld für die Ausrüstung, sagt der 70-Jährige. Um trotzdem den Spaß des Kanufahrens erleben zu können, mieten die sich bei einem der zehn Verleiher entlang der auf voller Länge befahrbaren Sieg Ausrüstung und Boot – und erhalten dabei zumeist eine kurze Einweisung. Eines wissen diese „Gäste“ laut Körtgen allerdings dennoch nicht: Dass die Sieg nur ab einem gewissen Pegel befahren werden darf. „Wer fahrlässig handelt, zieht den Ärger an“, sagt Körtgen.

Der pensionierte Computerspezialist verbringt seine Freizeit seit vielen Jahren auf dem Campingplatz Happach in Eitorf direkt an der Sieg. Er weiß zu berichten von Naturschützern, die sich jedes Jahr über Paddler und andere Besucher beklagen, die gegen die Regeln verstoßen. „Dieser Ärger kann durch Aufklärung abgewendet werden“, sagt Körtgen, der Mitglied des Kanuclubs STV Siegburg ist. Die Regeln seien eigentlich ganz einfach. Die Agger dürfe nur befahren werden, wenn der Wasserstand in Overath 70 Zentimeter beträgt. Bei der Sieg gelte es zwei Regeln zu beachten. „Von Wissen bis Eitorf darf nur gepaddelt werden, wenn der Pegel in Betzdorf bei 55 Zentimetern liegt“, so Körtgen. Wenn in Eitorf die Sieg einen Pegelstand von weniger als 30 Zentimetern habe, dürfe bis zur Mündung in Mondorf nicht gepaddelt werden.

Flusslandschaften sind Naturschutzgebiete

So einfach scheint es aber nicht zu sein. Laut Körtgen handeln sich in Eitorf unwissende Kanuten öfters Ärger mit patrouillierenden Landschaftsschützern ein, weil sie bei einem Pegelstand von weniger als 30 Zentimetern auf dem Fluss unterwegs sind. „Flusslandschaften sind nun mal Naturschutzgebiete“, betont Körtgen. „Wir wollen, dass sie uns und unseren Kindern erhalten bleiben“. Darum wirbt er dafür, dass sich Freizeitkanuten vor Antritt ihrer Touren über die Pegelstände informieren. Der Umwelt- und Verbraucherschutz des Rhein-Sieg-Kreises gibt dazu jedes Jahr in Absprache mit dem Kanu-Verband-NRW Orientierungshilfen heraus, die bei jedem Campingplatz an Sieg und Agger ausliegen.

Aufgrund eines Zwistes mit der Bezirksregierung mussten die Schilder zur Ausweisung der gewässernahen Erholungsgebiete zwar abgebaut werden. Diese Flächen können aber im Internet eingesehen werden.

Bisher sei das Kanufahren auf Flüssen wie der Sieg und der Agger grundsätzlich erlaubt. Bei Zunahme der Zuwiderhandlungen befürchtet Körtgen allerdings ein Verbot. „Einige wenige könnten dann mit ihrem falschen Handeln dafür sorgen, dass alle Kanufahrer in einen Topf geworfen werden“, sagt er. Zwar seien Wasserstände laut Körtgen eine schwankende Angelegenheit, „da Wasser ein flüssiges Medium ist“. Ein Mindestwasserstand sei aber keine lockere Empfehlung der Verbände, an die man sich nicht zu halten braucht. „Wer sich an die Vorgaben nicht hält, muss wissen, dass er der Natur, aber auch den erholungssuchenden Familien, den Wassersportlern den Vereinen, den Kanuverleihern und den Campingwirten schadet“, sagt Körtgen.

Die Pegelstände der Flüsse können auf www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln oder www.kanu-nrw.de abgerufen werden. Zudem gibt es unter 02 03/7 38 16 51 eine telefonische Bandansage.

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