Nicht überall ist das Schwimmen erlaubt Das ist beim Baden in Agger und Sieg zu beachten

RHEIN-SIEG-KREIS · In der prallen Hitze ist jedem schon mal der Gedanke gekommen: Warum nicht einfach in einem nah gelegenen Bach oder See abkühlen? Gespart wird damit der Eintritt in ein Freibad - aber die Erfrischung kann gefährlich werden. Im Rhein-Sieg-Kreis ist das Schwimmen und Baden nur in gekennzeichneten Gewässern erlaubt.

„Unvorhersehbare Gefahren und Strömungen können nicht nur Kinder oder ungeübte Schwimmer in lebensbedrohliche Situationen bringen“, sagt Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes Rhein-Sieg. „Außerdem enthält das Wasser in Flüssen und Seen von Natur aus Bakterien und Viren, die Krankheiten verursachen können.“ Nicht regelmäßig kontrolliert werde die Wasserqualität, etwa in Sieg und Agger. Vor dem Verschlucken des Wassers warnt Meilicke besonders. Deswegen empfiehlt er die Freibäder in der Region, die ungetrübten Badespaß bieten.

Badezonen sind ausgewiesen,aber mit Vorsicht zu genießen

Generell ist das Baden und Tauchen in Sieg und Agger sowie das Betreten des Sieg- und Aggerufers verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind freigegebene sogenannte „Gewässernahe Erholungsbereiche“. Dort sind jedoch das Grillen, offenes Feuer, Zelten und laute Musik verboten. Beim Baden in diesen Bereichen weist die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) auf ihre Baderegeln hin: Besucher sollten nur dann ins Wasser springen, wenn es frei und tief genug ist. Sonst kann es zu Verletzungen durch scharfkantige Steine im Gewässer oder am Ufer kommen. Nichtschwimmer sollten nur bis zum Bauch ins Wasser gehen.

Um Verschmutzungen des Gewässers zu vermeiden, ruft die DLRG dazu auf, Abfälle in den Mülleimer zu werfen. In Bereichen, in denen Schiffe und Boote fahren, ist das Baden nicht erlaubt. Aufblasbare Schwimmhilfen wie Luftmatratzen, Autoschläuche und Gummitiere bieten keine Sicherheit im Wasser. Wer bei Gewitter badet, bringt sich in große Gefahr und sollte in diesem Fall das Wasser schleunigst verlassen.

Komplett verboten ist das Baden im Allner See in Hennef, der als beliebtes Ausflugsziel und Treffpunkt gilt, aber kein Bade- oder Sportgewässer ist. Dort gilt: Wer das Gelände betritt oder ins Wasser steigt, tut das auf eigene Gefahr. Auch Wasserfahrzeuge und Luftmatratzen dürfen auf dem See nicht benutzt werden. Am Ufer sind Zelten, offenes Feuer und Lärm durch den Betrieb von Musikanlagen verboten.

Wie die Stadt Hennef mitteilt, hat die Nutzung des Allner Sees als Badegewässer verschiedene Folgen: etwa die Schädigung der Vegetation, die Störung wildlebender Tiere und schlichtweg die Verschmutzung von Wasser und Ufer. Zur Erholung steht allerdings die Spiel- und Liegewiese täglich von 6 bis 22 Uhr zu Verfügung. Der Rundweg um den See bietet sich für Spaziergänge an, Hunde sind dabei aber an der Leine zu führen. Auf den vielen Sitzbänken, die entlang des Weges aufgestellt sind, kann man eine Pause machen und die Natur beobachten.

Gestattet ist das Baden hingegen im Rotter See zwischen den Troisdorfer Stadteilen Kriegsdorf und Sieglar. Dort wird die Wassergüte regelmäßig geprüft, weshalb die Stadt Troisdorf eine gute bis sehr gute Qualität verspricht. Dabei weisen die Behörden darauf hin, dass das Schwimmen dort nach wie vor auf eigene Gefahr geschieht. Untersagt sind auch dort Zelten, Reiten, Bootfahren, Verkaufsstände und offene Feuer außerhalb des Grillplatzes. Hunde müssen an die Leine und sollen in den Sommermonaten von der Liegewiese der Badebucht ferngehalten werden.

Eine große Spiel- und Sportanlage bietet die ehemalige Kiesgrube auf einem weitläufigen Grünareal. Aufsichtskräfte wird es dort weiterhin nicht geben. Berücksichtigt werden müssen die Baderegeln der DLRG auch beim Baden im Rotter See.

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