Stark'scher Park Bauarbeiten in Siegburg sollen im Spätsommer beginnen

Siegburg · Die Stadt Siegburg hat die Baugenehmigung für vier Mehrfamilienhäuser im Stark'schen Park erteilt. Die Bürgerinitiative "Biotoprettung Siegburg" hat dagegen Klage eingereicht.

 Am Nordufer des Starck'schen Sees sollen vier viergeschossige Mehrfamilienhäuser entstehen.

Am Nordufer des Starck'schen Sees sollen vier viergeschossige Mehrfamilienhäuser entstehen.

Foto: Holger Arndt

Es ist ein kleines Idyll. Doch die Ruhe, die über dem Starck'schen Park liegt, trügt. Auf dem Areal im Siegburger Norden sollen vier Mehrfamilienhäuser mit 24 Wohnungen entstehen. Und das lässt Ingmar Gorissen keine Ruhe. Der Landschafts- und Biotopgutachter fürchtet massive Eingriffe in die Ökologie des Sees. Daher hat er, untermauert mit einem neuen Gutachten einer Kollegin, noch einmal bei den zuständigen Stellen bei Stadt, Rhein-Sieg-Kreis, Bezirksregierung Köln und Land NRW für einen größeren Abstand zwischen Bebauung und Seeufer plädiert – und erfahren, dass gerade die Baugenehmigung für das Projekt „Wohnen am See“ erteilt wurde.

Wie mehrfach berichtet, schwelt die Debatte um den Neubau auf dem Gebiet zwischen Bernhardstraße, Am Brungshof und An den Seeswacholdern seit Jahren. Schon früh formierte sich mit der Bürgerinitiative „Biotoprettung Siegburg“ Widerstand gegen die Investorenpläne. Sie fürchtet neben Eingriffen in die Ökologie des Sees unter anderem auch Lärm, mehr Verkehr und Wasser im Keller. Daran ändert auch nichts, dass der ursprüngliche Plan um ein Gebäude reduziert wurde.

Im Dezember hat die Politik gegen die Stimmen der SPD den Bebauungsplan beschlossen. Als im Februar auf dem 18 500 Quadratmeter großen Areal Bäume gefällt wurden, versuchte die Bürgerinitiative das vergeblich über Eilanträge beim Verwaltungsgericht in Köln zu verhindern. Inzwischen ist auch die alte Villa der Familie Starck abgerissen. Die Bürgerinitiative hat beim Oberverwaltungsgericht in Münster um Normenkontrolle gebeten und den Petitionsausschuss des Landes eingeschaltet, Letzteres ohne Wirkung.

Dass nun eine Baugenehmigung erteilt wurde, kann Ingmar Gorissen nicht nachvollziehen. „Es ist bekannt, dass es sich bei dem See um ein wasser- und naturschutzrechtlich gesetzlich relevantes Gewässer handelt“, sagt er. Daher sei es unzulässig, Mindestabstände zu unterschreiten. Für den Starck' schen Park liege die Grenze bei 15 Metern. „Die Bebauung geht an einer Stelle aber bis zu drei Meter an den See heran“, so Gorissen. Das habe er beim Ortstermin mit dem Petitionsausschuss im April erläutert, später auch schriftlich mitgeteilt. Die Stadt habe zugesichert, sich für den landschaftlichen Erhalt einzusetzen.

Laut Gorissen hat Anfang Juli eine Gewässerkundlerin aus Norddeutschland noch einmal Flora, Fauna und Morphologie des Teiches erkundet, dabei mehr Arten gefunden und festgestellt, dass es vollumfänglich „die Kriterien eines gesetzlich geschützten Lebensraumtypes“ erfüllt. Daher bittet der Fachmann Kreis, Bezirksregierung und Land um eine Neubewertung. Und die Stadt darum, auf eine Planoptimierung hinzuwirken. Auch an die Investorengemeinschaft von „Wohnen am See“ appelliert er, die Pläne noch einmal zu überdenken.

Stadt: Bebauungsplan ist rechtskräftig

Das schließt Investor Hans Zaunmüller aus. „Die vorgelegten Erkenntnisse sind nicht neu“, sagt er auf GA-Anfrage. Sie seien bei den Planungen berücksichtigt und hätten diverse Auflagen zur Folge gehabt. „Wir haben etwa den schon immer bestehenden Überlauf des Sees in die Kanalisation der Stadt repariert“, so Zaunmüller. Gorissens Schreiben wertet er als erneuten Versuch, das Projekt zu behindern. Da der Gutachter und seine Kollegin das Gelände illegal betreten hätten, wollen Zaunmüller und sein Partner Ulrich Pflitsch jetzt Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.

„Der Bebauungsplan ist rechtskräftig“, sagt Stephan Marks, Leiter des Siegburger Planungs- und Bauaufsichtsamtes. Damit sei das Planverfahren abgeschlossen, die von Gorissen vorgebrachten Aspekte könnten nicht neu geprüft werden. „Wir haben das Verfahren rechtskonform abgewickelt“, sagt Marks. Die Stadt habe sich an alle Spielregeln gehalten. Es habe Beteiligungen gegeben, Stellungnahmen wurden eingearbeitet und Änderungen aufgenommen.

Ähnlich sieht es der Kreis, dessen Untere Naturschutzbehörde beteiligt war. „Die Beteiligung des Kreises ist abgeschlossen“, sagt Pressesprecherin Rita Lorenz. „Wir haben im Verfahren im Sinne des Arten- und Gewässerschutzes mitgewirkt und eine Planänderung erwirkt“, so Lorenz. Auf dem Areal geschehe nur, was rechtlich zulässig sei. „Wir haben seit sechs Monaten einen genehmigten Bebauungsplan und nun eine Baugenehmigung“, sagt Hans Zaunmüller. Nach dem langwierigen Verfahren, solle es nun im Spätsommer losgehen: mit Tiefbauarbeiten am Nordufer des Sees.

Die Bürgerinitiative Biotoprettung hat unterdessen am Mittwoch wie angekündigt beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht, versehen mit der Bitte um Verhängung eines sofortigen Baustopps. „Was geht, machen wir“, spricht Bernd Menzel für die Bürgerinitiative. An Aufgeben denken er und seine Mitstreiter nicht.

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