Siegburg muss Höherstufung rückgängig machen Bürgermeister Franz Huhn hat zu viel verdient

SIEGBURG · Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn muss auf seine Besoldungserhöhung verzichten. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises hat festgestellt, dass seine Höhergruppierung in die neue Besoldungsstufe zum 1. Januar 2014 keine rechtliche Grundlage hatte.

 Beugt sich der Auffassung des Kreises: Bürgermeister Franz Huhn verzichtet auf seine Besoldungserhöhung.

Beugt sich der Auffassung des Kreises: Bürgermeister Franz Huhn verzichtet auf seine Besoldungserhöhung.

Foto: Anna Maria Beekes

Wie der GA berichtete, hatten sich mehrere Bürger an die Kreisverwaltung gewandt und moniert, dass der Bürgermeister zu hoch eingruppiert worden sei. Die Stadt selbst gab gestern die Auffassung des Kreises bekannt.

Kreis: Es gilt allein der Zensus als Grundlage

Durch eine Ratsentscheidung vom Dezember 2013 war der Sold Huhns zum 1. Januar 2014 von B 5 auf B 6 angepasst worden. Das entspricht einer Erhöhung um rund 400 Euro brutto pro Monat. Die Stadt hatte sich auf die Fortschreibung der Volkszählung von 1987 gestützt, nach der Siegburg zum 30. Juni 2013 etwas mehr als 40 000 Einwohner hatte. Jenseits von 40 000 Einwohnern ist ein Bürgermeister in B 6 eingruppiert.

Dass zu diesem Zeitpunkt bereits die Zahlen des Zensus 2011 vorlagen, nach denen Siegburg weniger als 40 000 Einwohner hat, war aus der Verwaltungsvorlage nicht zu erkennen, sie enthielt allein die höhere Zahl. Die Höhergruppierung wurde vom Ersten Beigeordneten Ralf Reudenbach als "zwingende gesetzliche Folge" dargestellt und vom Rat einstimmig beschlossen. Die Stadt berief sich bei ihrer Einschätzung auf den Städte- und Gemeindebund.

Tatsächlich ist jedoch der Kreis zu einem anderen Ergebnis gekommen, nämlich dem, dass der Zensus 2011 als letzte durchgeführte Volkszählung maßgeblich für die Besoldung des Bürgermeisters ist. Während die Volkszählung von 1987 nur bis 2013 fortgeschrieben wurde, gilt die von 2011 (Zensus) nunmehr als amtlich und offiziell und somit als Richtwert für alle Kommunen. Siegburg hat gegen die Ergebnisse des Zensus eine noch laufende Klage eingereicht, die jedoch in der Besoldungsfrage keine aufschiebende Wirkung hat.

Die Stadt betonte in ihrer gestrigen Erklärung, der Kreis habe "Verständnis" dafür gezeigt, dass durch die parallele Veröffentlichung unterschiedlicher Zahlen "Irritationen ... entstehen konnten". Die Kommunalaufsicht sei in der Besoldungsfrage "anderer Rechtsauffassung" als die Stadt. Dazu der Kreis auf GA-Anfrage: "Es ist nicht die Rede von unterschiedlichen Rechtsauffassungen", so Sprecherin Rita Lorenz. Vielmehr habe es für die Höhergruppierung Huhns schlichtweg "keine rechtliche Grundlage" gegeben. Zwar sei zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung noch nicht erkennbar gewesen, dass die Fortschreibung der älteren Volkszählung aufgegeben werden sollte. Lorenz: "Aus heutiger Sicht kann es aber keinen Zweifel mehr daran geben, dass einzig der Zensus gilt."

Huhn muss Mehrbezüge zurückzahlen

Für die Stadt und Bürgermeister Huhn bedeute dies, dass die Höhergruppierung verpflichtend rückgängig gemacht werden müsse. Franz Huhn müsse das zu viel überwiesene Geld zurückzahlen, und auch eventuelle Versorgungsansprüche müssten entsprechend geändert werden. Die Stadtverwaltung betonte gestern, dass sie bei ihrer Rechtsauffassung bleibe. Sie sieht sich nach wie vor durch den Städte- und Gemeindebund sowie durch ein Rechtsgutachten bestätigt. Jedoch habe der Bürgermeister, um weitere Kosten zu vermeiden, die Verwaltung bereits angewiesen, "auf weitere Rechtsmittel zu verzichten und die Entscheidung der Kommunalaufsicht zu akzeptieren". Der Stellenplan werde in der kommenden Ratssitzung am 11. Juni entsprechend angepasst.

Huhn hatte bereits seit April auf die weitere Zahlung der höheren Bezüge verzichtet und das seit Januar 2014 mehr erhaltene Geld auf einem Verwahrkonto der Stadt hinterlegt.

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