Planfeststellung für Köln Bonn Airport Anhörung zum Flughafen-Ausbau beginnt im September

Rhein-Sieg-Kreis · Die Anhörung zum Flughafen-Ausbau beginnt am 17. September in Köln. Die federführende Bezirksregierung Düsseldorf legt eine detaillierte und umfangreiche Tagesordnung, aber keinen Zeitplan vor.

Maschine im Anflug auf Köln/Bonn: Bei aktuellen Planverfahren des Flughafens bewegt viele Bürger das Thema „Nachtfluglärm“.

Maschine im Anflug auf Köln/Bonn: Bei aktuellen Planverfahren des Flughafens bewegt viele Bürger das Thema „Nachtfluglärm“.

Foto: Holger Arndt

Wer am Anhörungsverfahren für den Flughafen-Ausbau teilnehmen möchte, der muss viel Zeit mitbringen. Beim Erörterungstermin, der für den 17. September und die Folgetage in Köln vorgesehen ist, gibt es keinen konkreten Zeitplan. Zwar hat die federführende Bezirksregierung Düsseldorf inzwischen die Tagesordnung konkretisiert und in mehr als 40 Punkte gegliedert. Wann welches Thema drankommt, ist aber nicht ersichtlich. Eine zeitliche Festlegung sei nicht möglich, so die Behörde auf GA-Anfrage.

Wie berichtet, muss sich der Flughafen Köln/Bonn erstmals in seiner Geschichte einem Planfeststellungsverfahren stellen. Es bezieht sich auf die Erweiterung eines Vorfelds, gegen die die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Bonn/Rhein-Sieg 2014 erfolgreich geklagt hat, sowie einige An- und Umbauten. Im Verfahren sind 16 000 Einwendungen eingegangen. Im Hintergrund steht unter anderem die Sorge von Bürgern und Kommunen, dass der Flugverkehr und damit auch der nächtliche Fluglärm zunehmen.

Die sogenannten Einwender – und darüber hinaus jeder, der sich durch die Planung betroffen fühlt – können zum Erörterungstermin in die Kölner Sartory-Säle, Friesenstraße 44-48, kommen. Die Bezirksregierung lädt per amtlicher Bekanntmachung die Bürger von 29 Kommunen im Einzugsgebiet ein. Der erste Termin ist für Montag, 17. September, 10 Uhr, angesetzt. An den folgenden Tagen geht es jeweils um 9 Uhr los. Die Bezirksregierung hat die ganze Woche reserviert, die Termine sind nicht öffentlich. Wer sich beteiligen will, muss sich morgens ab 8 Uhr mit seinem Personalausweis registrieren lassen.

Tagesordnung im Vorfeld kaum absehbar

„Die Tagesordnung ist thematisch aufgebaut und gewährleistet, dass die im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen sachgerecht erörtert werden“, erklärte Beatrix van Vlorop, Sprecherin der Bezirksregierung, auf GA-Anfrage. „Eine zeitliche Einordnung ist leider nicht möglich, da im Vorfeld kaum absehbar ist, wie lange und intensiv die einzelnen Tagesordnungspunkte diskutiert werden.“

Laut Tagesordnung geht es zunächst um verfahrenstechnische Fragen, bevor die vielen Einzelaspekte der Einwendungen zur Sprache kommen. Ein Schwerpunkt ist die Immissionsbelastung. Dabei kommt das Thema Lärm zur Sprache, das die meisten Bürger bewegen dürfte. Das Thema „Nachtflüge“ wird explizit auch am Ende unter „Sonstige Einwendungen“ aufgeführt.

Die Lärmschutzgemeinschaft hat bei der Bezirksregierung unterdessen erwirkt, dass sie und ein Vertreter der Kommunen jeweils ein Eingangsstatement halten dürfen. Die Behörde will das außerhalb der Tagesordnung möglich machen.

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