Prozess im Amtsgericht Siegburg Angeklagter war nicht der Dealer

SIEGBURG · Das Amtsgericht Siegburg hat einen 26-jährigen Angeklagten freigesprochen. Er wurde verdächtigt, mit Drogen gehandelt zu haben. Sein Verteidiger wirft der Polizei nun schlampige Ermittlung vor.

Für den 26-jährigen Angeklagten war der Prozesstag ein guter Tag. Er wurde von einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat vom Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln und deren Verkauf an Minderjährige freigesprochen. Sein Verteidiger Michael Diwo hatte schon zur Beginn der Verhandlung gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft verkündet, sein Mandant sei nicht der Täter. Die Polizei habe schlampig ermittelt, der wahre Täter wäre leicht zu finden gewesen.

Eine 14-jährige Zeugin hatte im Herbst des vergangenen Jahres bei der Polizei ausgesagt, auf einem ihr vorgelegten Lichtbild den Angeklagten mit einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit erkannt zu haben. Aufgrund dieser Aussage wurde 26-Jährige angeklagt. Bei der Verhandlung am Dienstag sprach das Mädchen dann davon, die Drogengeschäfte seien damals insbesondere über Facebook abgewickelt worden, und der Dealer habe ein Profil gehabt, dass mit dem Familiennamen des Angeklagten identisch war. Das Gericht sah sich daraufhin Fotos unter dem benannten Profil an, und die Zeugin erkannte denjenigen wieder, den sie auch erkannt hatte. Der Mann war aber „definitiv nicht der Angeklagte“, wie Richter Rudat feststellte. Das sei abgesehen vom anderen Aussehen auch anhand einer Reihe von Muttermalen festzumachen.

Auch als der Angeklagte wieder in den Gerichtsaal zurückkehrte – er war kurzfristig ausgeschlossen worden, um die Wahrheitsliebe der Zeugin nicht zu beeinflussen – sagte das Mädchen, dass er keinesfalls als der Dealer in Betracht komme. Auf die Vernehmung weiterer Zeugen hat das Gericht daraufhin verzichtet und den Angeklagten freigesprochen.

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