Urteil nach Munitions-Explosion Amtsgericht verurteilt Waffennarr aus Hennef

SIEGBURG · Im Mai 2017 entging ein Hennefer Wohngebiet nur knapp einer Katastrophe, als in und vor einer Garage gelagerte Weltkriegsmunition explodierte. Am Montag hat das Siegburger Amtsgericht das Urteil gegen den 52-Jährigen gesprochen.

 Hennef im Mai 2017: Wehrleute löschen Munition, die in einer Garage lagerte und in der sommerlichen Hitze explodiert war.

Hennef im Mai 2017: Wehrleute löschen Munition, die in einer Garage lagerte und in der sommerlichen Hitze explodiert war.

Foto: Nicolas Ottersbach

Unter Tränen nahm der 52-jährige Angeklagte am Montag im Siegburger Amtsgericht das Urteil entgegen: Zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte Richter Herbert Prümper den Mann, dessen Munitionssammelleidenschaft im vergangenen Jahr beinahe zu einer Katastrophe in einem Hennefer Wohngebiet geführt hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 29. Mai 2017 knallte es in Hennef-Hossenberg gewaltig. Dort war ob der sommerlichen Hitze Weltkriegsmunition in Brand geraten und explodiert. Eine Brandbombe ohne Zünder und mehrere Artilleriegranaten sowie weitere Munitionsteile lagerten in und vor einer Garage. Eine Explosion war so heftig, dass eine Sackkarre auf die gegenüberliegende Straßenseite geschleudert wurde. Die Garage wurde erheblich beschädigt.

Anwohner evakuiert, Autobahn gesperrt

150 Feuerwehrleute und 100 Polizisten waren im Einsatz, die nahe gelegene Autobahn wurde gesperrt, der Bahnverkehr unterbrochen. Drei der Feuerwehrleute erlitten Knalltraumata. Einer ist die Folgen der Verletzung erst seit wenigen Wochen los, wie er am Montag vor Gericht aussagte.

Der Angeklagte war leidenschaftlicher Sammler, wie seine Verteidigerin erklärte. Er habe mit Kameraden Munitionsteile und sonstige Kriegshinterlassenschaften mit einem Metalldetektor gesucht und die Fundstücke eingesammelt. Bei größeren Funden habe er sogar Polizei und Kampfmittelräumdienst verständigt. Auch habe ihr Mandant keinerlei Affinität zu Krieg oder zur rechtsradikalen Szene.

Zudem habe der 52-Jährige nie damit gerechnet, dass die Munition explodieren könnte. Die Sache tue ihm überaus leid, er habe sich sogar bei einer Feuerwehrnachbesprechung vor versammelter Mannschaft für sein leichtfertiges Verhalten entschuldigt. Das bestätigte dann auch einer der als Zeugen geladenen Feuerwehrleute: „Dafür muss man schon Mut haben, sich vor die gesamte Truppe zu stellen und sich zu entschuldigen.“

Angeklagter entschuldigt sich

Nicht nachvollziehbar war vor allem, dass der Sammler eine Kiste mit Munition vor der Garage abgestellt hatte – zugänglich für jedermann. Während die Feuerwehr löschte und die Eltern des Angeklagten evakuierte, kam es immer wieder zu Explosionen. Auch die Umgebung wurde damals im Umkreis von 150 Metern evakuiert und gesperrt. Anwohner wurden in der Gesamtschule Meiersheide untergebracht und von städtischen Mitarbeitern versorgt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie die Aufnahme in eine DNA-Kartei und 100 Sozialstunden. Die Verteidigung bat um ein mildes Urteil. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals bei allen, die durch sein Verhalten in Gefahr geraten waren oder geschädigt wurden. Er wolle jetzt einen Neuanfang starten und habe sogar mit seiner Lebensgefährtin den Jakobsweg bewandert.

Richter Prümper folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verzichtete aber auf die Aufnahme in die DNA-Kartei und die Sozialstunden. Der Angeklagte solle lieber mehr arbeiten, um Geld zu verdienen, damit er die zivilrechtlichen Folgen seines Tuns ausgleichen könne.

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