Siegburger Amtsgericht 62-jähriger Häftling wegen Erpressungsversuch verurteilt

Siegburg · Noch glimpflich ging für einen 62-jährigen Insassen einer Haftanstalt der Prozess gegen ihn aus: Denn der Mann musste sich vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand wegen versuchter Erpressung verantworten.

 Symbolbild.

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Foto: Benjamin Westhoff

Ein 62-jähriger Insasse einer Haftanstalt oder ein ominöser „Viktor“ – das ließ sich nicht klären – soll aus der Haft heraus im Dezember 2017 einen früheren Geschäftspartner aus Lohmar angerufen und 200.000 Euro verlangt haben. Die Summe sollte sich aus 80.000 Euro Schulden, 20.000 Euro Zinsen und 100.000 Euro „Aufwandsentschädigung“ zusammensetzen. Der Versuch ist strafbar, und so gab es auf die schon bestehende Haftstrafe sechs Monate obendrauf.

Um entsprechend Druck zu machen, habe der Anrufer gedroht, „ihn platt zu machen“, seine Söhne sowie seine Lebensgefährtin umzubringen oder ihnen die Beine zu brechen. Zudem habe er Kontakt zu Albanern, verstärkte der Anrufer seine Forderung. Der Lohmarer ließ sich indes nicht beeindrucken, zeigte die Sache an, und so landete sie beim Amtsgericht in Siegburg. Ob er schon einmal in Siegburg war, fragte Richter Wilbrand. Als der Angeklagte dies verneinte, tröstete Wilbrand mit den Worten „Es gibt Schlimmeres“.

Die Verteidigung erläuterte zunächst, dass der Angeklagte nach einem Schlaganfall Erinnerungsprobleme habe und auch sonst gesundheitlich nicht auf der Höhe sei. Aber in der Tat habe es die Telefonverbindung gegeben. Sein Mandant bekenne sich dazu, denn er habe geglaubt, vom dem Lohmarer noch Geld bekommen zu müssen. Das sei aber nun ein erfolgloser Versuch gewesen, kommentierte Richter Wildbrand die Einlassung, denn der Lohmarer habe dem widerstanden.

Wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt

Wildbrand musste dem Angeklagten deutlich machen, dass es 2016 schon ein Zivilverfahren gegeben habe, das zu einem Schuldanerkenntnis über 15 000 Euro führte, und damit sämtliche Ansprüche ausgeglichen seien. Das hatte der 62-Jährige möglicherweise im Gefängnis vergessen. Bereits Anfang 2015 war der Angeklagte wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge in Untersuchungshaft gewandert und schließlich im März 2016 vom Landgericht Bonn zu einer siebenjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden, die er im Februar 2022 abgesessen hätte.

Wegen einer positiven Sozialprognose war er sogar in den offenen Vollzug gekommen, der indes wegen des Erpressungsversuches sogleich wieder ausgesetzt wurde. Im Oktober 2019 hätte es sogar zu der sogenannten Zwei-Drittel-Regelung kommen können: Das bedeutet, der Mann hätte nach entsprechender Prüfung das Gefängnis verlassen und den Rest seiner Strafe auf Bewährung in Freiheit verbringen können.

Damit ist es nun wohl vorbei. Schließlich kommen jetzt weitere sechs Monate Haft zur Gesamtstrafe hinzu.

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