Mann aus Köln 60-jähriger Dieb in Siegburg verurteilt

SIEGBURG · Der Angeklagte bestritt seine Beteiligung an einem Diebstahl, doch das Siegburger Amtsgericht sah seine Mittäterschaft als erwiesen an. Wegen eines Parfümklaus muss er eine Geldstrafe zahlen.

Im Paragrafen 25 des Strafgesetzbuches wird die Täterschaft geregelt: Als Täter wird bestraft, wer die Tat selbst oder durch einen anderen begeht, heißt es in Absatz eins. Das musste nun ein 60-jähriger Mann aus Köln erfahren. Er ging am 14. November 2018 mit zwei weiteren Personen in eine Parfümerie am Siegburger Markt und half nach Auffassung des Gerichts dabei, Parfüm im Wert von 420 Euro zu stehlen. Richterin Mareike Beumers verurteilte ihn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie zur Einziehung von 420 Euro als Wertersatz.

Über seine Dolmetscherin ließ sich der Mann dahingehend ein, er habe mit der Sache nichts zu tun, er habe „nur eine günstige Creme“ in Siegburg kaufen wollen. Mit ihm, so zeigte ein Überwachungsvideo, waren noch eine Frau und ein Mann mit zwei Hunden in die Parfümerie gekommen. Allerdings so, dass ein Zusammenhang zwischen den Personen nicht erkennbar war. Er habe nur gesehen und gehört, wie eine Verkäuferin auf die Frau zugelaufen sei und geschrien habe. Er hätte die Frau nicht gekannt und sich nur die Duftstoffe anschauen wollen, so der Angeklagte.

Die Screenshots, die vom Überwachungsvideo gemacht wurden, sprachen eine andere Sprache: „Man sieht, wie er Sachen in eine Tasche packt.“ Und die als Zeugin geladene Verkäuferin berichtete, dass sie im Büro der Parfümerie gearbeitet und auch den Überwachungsmonitor beobachtet habe. Dabei habe sie gesehen, dass der Mann mit den Hunden eine Kollegin in ein Gespräch verwickelt habe. Wie sich später herausstellte, sei es um „unsinnige Fragen“ zu einer Augenpflege gegangen.

Polizei fasst Angeklagten in Drogeriemarkt

Der Angeklagte und die Frau hätten derweil in der Duftecke gestanden, und der Angeklagte habe eine Handbewegung im Sinne von „die Luft ist rein“ gemacht. Ob der Mann nun Beute angereicht habe oder nur im Regal nach vorne gezogen habe, könne sie nicht genau sagen, jedenfalls habe die Frau eingepackt.

Auch die Kollegin sprach von einem „unabhängigen Hereinkommen“, und auf der Flucht habe die Frau auf Polnisch gerufen „Ich habe nichts“, was sie verstanden habe. Die Mitarbeiterin lief daraufhin auf die mutmaßlichen Täter zu. Die Frau und der Mann mit den Hunden türmten, der Angeklagte sei „seelenruhig“ stehengeblieben und habe sich dann nach gegenüber zu einem Drogeriemarkt begeben, wo ihn die Polizei fasste.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf die Geldstrafe, die Tat sei erwiesen, die Fotos plausibel und die Aussagen der Zeuginnen auch. Der Forderung schloss sich das Gericht schließlich an.

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