Dubiose Afrikahilfe in Siegburg vor Gericht 50-Jähriger veruntreute 90.000 Euro Spendengelder

Siegburg · Mit den Spendengeldern sollte eine Dialysestation in Guinea-Bissau finanziert werden. Doch die wurde nie gebaut. Stattdessen wanderten 90.000 Euro auf das Privatkonto eines 50-Jährigen, der die Spenden weiterleiten sollte. Nun ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

 Urteil am Siegburger Schöffengericht: Der Angeklagte wurde wegen Betrugs in besonders schwerem Falle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Urteil am Siegburger Schöffengericht: Der Angeklagte wurde wegen Betrugs in besonders schwerem Falle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Foto: picture alliance / dpa

Es ist der Stoff, aus dem die Wirtschaftskrimis sind: Spenden an eine undurchsichtige Hilfsorganisation dienen als Türöffner zu afrikanischen Machthabern. Es geht um Bitcoins, vielleicht sogar um Geldwäsche. Einer, der auch etwas vom großen Geld abhaben möchte, verzockt sich und landet im afrikanischen Gefängnis.

Diese Hölle hat der 50-jährige Angeklagte tatsächlich kennengelernt. Als Vorstandsvorsitzender eines „Westafrika-Hilfe-Vereins“ wurde er in Guinea-Bissau festgenommen und saß dort 43 Tage hinter Gittern. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs musste sich der Mann am Donnerstag vor dem Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand verantworten. Der Angeklagte gab zu, im Mai 2017 von einer Spende in Höhe von 100.000 Euro, mit der eine Dialysestation in Guinea-Bissau aufgebaut werden sollte, lediglich 10.000 Euro weitergeleitet zu haben. 90.000 Euro verwendete er für private Zwecke.

Als er den hohen Betrag auf sein Konto verschob, setzte eine Verdachtsanzeige des Geldwäschebeauftragten die Justiz in Gang. Der 50-Jährige, der einen kaufmännischen Beruf gelernt hat, hat sich laut seinem Anwalt „im Bereich des Investments herumgetrieben“. Seine bürgerliche Existenz mit Haus und Familie hat er dadurch verloren.

„Westafrika-Hilfe-Verein“ bleibt undurchsichtig

Die Geschäftspraktiken des „Westafrika-Hilfe-Vereins“ blieben in der Gerichtsverhandlung undurchsichtig. „Wir hatten einen Plan. Es ging darum, Türen zu öffnen – Einfallstore in ein Land, um dort Kryptowährungen zu platzieren“, erklärte der Angeklagte. Ausländische Geldgeber sollen Interesse an einer „Freihandelszone“ in Guinea-Bissau gehabt haben. Der Angeklagte räumte ein, dass es sich letztlich nicht um echte Hilfe, sondern um ein Schneeballsystem gehandelt habe. „Ich habe zu spät entdeckt, um was es ging. Es ist nicht zu entschuldigen, was ich gemacht habe“, sagte der 50-Jährige. Das veruntreute Geld habe er selbst in Renditegeschäfte investiert und dabei alles verloren. Der Gefängnisaufenthalt in Guinea-Bissau, wo der 50-Jährige mit 34 anderen Gefangenen auf 70 Quadratmetern saß, hat ihm die Augen geöffnet. „Es war für mich die absolute Hölle. Das möchte ich mein Leben lang nicht mehr erleben“, sagte er.

Das Interesse von Gericht und Staatsanwaltschaft galt für den Rest der Verhandlung einem Zeugen, der selbst Mitglied im Verein war, jetzt die 90.000 Euro zurückfordert und als Sonderberater der Republik Guinea-Bissau in Deutschland auftrat. Der 33-Jährige ist unter der Adresse der Botschaft in Berlin gemeldet, wo auch der dubiose Verein seinen Sitz hat. Zeuge und Angeklagter machten unterschiedliche Aussagen dazu, ob jemals eine Gründungsversammlung stattgefunden hat. Der Zeuge, der selbst Vorsitzender eines weiteren, noch aktiven Afrika-Hilfsvereins ist, konnte weder alle sechs Mitbegründer der Westafrika-Hilfe nennen noch zu Flug- und Reisekosten Auskunft geben. Eine Frau auf der Zuschauerbank, die der Mann anfangs als Referendarin bezeichnet hatte, erwies sich als seine Lebensgefährtin, bei der er auch wohnt. All das lasse Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu, so der Staatsanwalt: „Fast jeder hier im Raum denkt das Gleiche wie ich, und ich bin in der schönen Situation, das aussprechen zu dürfen.“

Der Angeklagte wurde vom Schöffengericht wegen Betrugs in besonders schwerem Falle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Richter Wilbrand führte dem 50-Jährigen vor Augen, dass sein Verhalten auch denen schade, die sich seriös für eine gute Sache engagieren. „Es gibt viele humanitäre Projekte, die in Form eines Vereins arbeiten. Ihr Verein diente nur als Mantel, um andere Ziele zu verfolgen.“

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