Streit zwischen Vater und Tochter eskalierte 18-jährige Siegburgerin stößt ihrem Vater ein Messer ins Herz

Siegburg/Bonn · Ein 45-jähriger Siegburger hat einen lebensgefährlichen Stich ins Herz überlebt, den ihm seine psychisch kranke Tochter versetzte. Diese muss sich nun vor dem Bonner Jugendschwurgericht verantworten.

Sie hat ihrem Vater im Streit ein Messer mitten ins Herz gestoßen. Das steht für die Bonner Staatsanwaltschaft fest. Doch wie diese Tat der 18-jährigen Siegburgerin rechtlich zu bewerten ist und was mit der psychisch kranken jungen Frau passieren soll, hat das Bonner Jugendschwurgericht zu klären. Dort muss sich die 18-Jährige demnächst verantworten, wie Landgerichtssprecher Bastian Sczech mitteilte.

Den Ermittlungen zufolge geschah die Tat am 2. April gegen 16.45 Uhr in der elterlichen Wohnung in Siegburg, wo die 18-jährige Schülerin mit Mutter, Vater und Bruder lebte. Dort kam es zu einem heftigen Streit zwischen Vater und Tochter, über dessen Inhalt der Gerichtssprecher keine Angaben machen wollte. Und als der 45-Jährige der Tochter ins Gesicht schlug, passierte es.

Den Ermittlungen zufolge stieß die 18-Jährige dem Vater ein Messer mit einer 25 Zentimeter langen Klinge in die linke Brust. Die Klinge drang Sczech zufolge drei bis vier Zentimeter tief in die linke Herzkammer ein und verletzte auch die Lunge. Anschließend soll die 18-Jährige in ihr Zimmer gelaufen sein, sich auf den Boden geworfen und geweint haben.

Trotz seiner schweren Verletzung ging der Vater an ihre Zimmertür und sprach zu ihr. Daraufhin kam sie heraus, folgte ihm ins Wohnzimmer und begann sich laut Sczech um den Vater zu kümmern: Sie legte seine Beine hoch, drückte etwas auf die Wunde. Ein Nachbar eilte zu Hilfe, brachte die 18-Jährige, die völlig außer sich war, außer Reichweite und alarmierte Rettungskräfte und Polizei. Der Vater, der fast vier Liter Blut verloren hatte und in akuter Lebensgefahr schwebte, wurde in der Uniklinik notoperiert und überlebte. Die 18-Jährige, die seit Jahren unter einer schweren psychischen Störung leidet und behandelt wird, kam nicht ins Gefängnis, sondern wurde in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht.

Und die Staatsanwaltschaft, die von Schuldunfähigkeit ausging, klagte die 18-Jährige nicht an, sondern beantragte beim Bonner Landgericht die weitere Unterbringung in der Klinik. Außerdem ging sie davon aus, dass die Schülerin vom Versuch des Totschlags im Affekt strafbefreiend zurückgetreten war, da sie nach der Tat ihrem verletzten Vater zu helfen versucht hatte. Doch nach weiterer Prüfung des Falls ist die Lage nun eine andere.

Denn einem vorläufigen Gutachten zufolge war die 18-Jährige bei der Tat in ihrer Steuerungsfähigkeit nur erheblich eingeschränkt, nicht jedoch schuldunfähig. Und die Frage, ob sie tatsächlich strafbefreiend vom Totschlagsversuch zurücktrat, bedarf dem zuständigen Jugendschwurgericht zufolge noch der genauen Überprüfung im Prozess. Mittlerweile ist die 18-Jährige, die zwischenzeitlich in U-Haft saß, wegen ihres Zustands in einer betreuten Gruppe für psychisch kranke Jugendliche untergebracht.

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