Streit um entsorgten Motorroller Zweirad auf Privatgrundstück in Menden zurückgelassen

Sankt Augustin · Anwohner und Garagenbesitzer am Kepplerweg in Menden fürchten, auf den Entsorgungskosten sitzen zu bleiben und fühlen sich von den Behörden allein gelassen.

 Die Polizei hat das Motorrad aus dem Benzin ausgelaufen ist mit ölbindendem Split gesichert.

Die Polizei hat das Motorrad aus dem Benzin ausgelaufen ist mit ölbindendem Split gesichert.

Foto: Martina Welt

Gerhard Binder ist sauer. Als er am 4. Januar aus seinem Urlaub nach Hause kam, entdeckte er ein Motorrad in seiner Garageneinfahrt. Er vermutet, dass die defekte Maschine bei den Sturmtagen Anfang Januar umgekippt ist und seither dort liegt. Ärgerlich, denn weder Polizei noch Ordnungsamt sehen sich in der Pflicht, die defekte Maschine, die offenbar niemandem zu gehören scheint, zu entfernen.

Der Grund: Sie liegt auf einem Privatgrundstück, denn die großzügige Einfahrt zu den sieben Garagen gehört zu je einem Siebtel den jeweiligen Besitzern der Garagen. „Wir wohnen alle am Kepplerweg, und die sieben Garagen gehören zu den sieben Häusern dort“, erläutert Binder.

Die Polizei sei relativ schnell vor Ort gewesen. Nachdem die Polizisten versuchten, das Krad wieder aufzustellen, floss Benzin aus dem defekten Tank, und die Beamten sicherten die Stelle mit Ölbindersplit. Danach sprach Binder beim städtischen Ordnungsamt persönlich vor und erhielt dort die Auskunft, dass man nichts machen könne, da es sich um Privatgrund handele, auf dem das Motorrad liege. Eine missliche Situation für die Anwohner, denn nach der aktuellen Sachlage müssten sie den „Schrotthaufen“ auf eigene Kosten entfernen.

Ob der Besitzer, der nach Kenntnis Binders in Wittlich an der Mosel gemeldet ist, die Rechnung dann begleicht, sei hingegen mehr als fraglich. „Wenn er nicht zahlt, bleiben wir auf den Kosten sitzen“, folgert Binder. Auf sein Betreiben hin versuche die Polizei in Wittlich derzeit wohl, den Halter zu kontaktieren. „Mir wurde gesagt, dass er keine strafbare Handlung begangen hat, nur weil er sein Motorrad auf unserem Privatgrund entsorgt hat“, so Binder. Eine Strafanzeige habe daher auch wenig Aussicht auf Erfolg.

Kann die Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises helfen?

Für die Stadt gibt es aktuell keinen Handlungsbedarf, so Stadtsprecherin Eva Stocksiefen. „Wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von dem Motorrad ausgeht, wird das Ordnungsamt tätig“, so Stocksiefen. In einem solchen Fall würde versucht werden, den Halter zu ermitteln, oder aber der Grundstückseigentümer würde in die Pflicht genommen. Als Beispiel nennt sie zerschlagene Autoscheiben, an denen man sich verletzen könnte. Das sei bei dem Zweirad jedoch nicht der Fall. Die Angelegenheit werde damit zur Privatsache.

Die Stadtsprecherin empfiehlt, die Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises zu kontaktieren. Wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen werde, könnte die Zulassungsstelle die Daten des Halters an die Grundstückseigentümer weitergeben, bestätigte Daniela Blumenthaler von der Kreis-Pressestelle auf Anfrage. Dieses werde im Einzelfall geprüft. Offen bleibt aber die Frage, ob der Halter überhaupt zahlungsfähig ist, andernfalls blieben die Hausbesitzer auf den Kosten zur Entsorgung der Maschine sitzen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort