Katzenpopulation in Sankt Augustin Stadt will keine Kastrationspflicht für Katzen

Sankt Augustin · Eine Kontrolle der Kastrationspflicht ist für das Sankt Augustiner Ordnungsamt kaum möglich. Nun disktutiert der Hauptausschuss das Thema.

 Ob Katzen einer Chip-Pflicht unterliegen sollen, diskutiert am Mittwoch der Sankt Augustiner Hauptausschuss.

Ob Katzen einer Chip-Pflicht unterliegen sollen, diskutiert am Mittwoch der Sankt Augustiner Hauptausschuss.

Foto: picture alliance / dpa

Die Katze kann dem Volksmund nach das Mausen nicht lassen. Und auch nicht ihre „Reproduktion.“ In manchen Regionen des Landes bereitet das Probleme. Zwei bis vier Würfe im Jahr mit zwei bis vier Katzenwelpen sind bei gesunden Jungtieren möglich. Weil die Nachfrage bei Freunden und Bekannten meist schnell gedeckt ist, landen nicht vermittelte Welpen zunächst in Annoncen, im Tierheim, auf der Straße – oder sie werden getötet.

Am Mittwochabend wird sich der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates (18 Uhr, kleiner Ratssaal im Rathaus) mit einer allgemeinen Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Stadtgebiet befassen. Chancen räumt die Verwaltung einer solchen Pflicht aber nicht ein.

In mehr als 70 NRW-Kommunen von der kleinen Gemeinde bis zur Großstadt ist die Eindämmung unkontrollierter Katzenvermehrung durch Kastration verpflichtend, darunter in Bonn, Swisttal, Bergheim und Leverkusen. Das begrüßt der Deutsche Tierschutzbund und eine Vielzahl seiner angeschlossenen Vereine ausdrücklich. Am 28. September hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Sankt Augustiner Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Kastrations- und Chip-Pflicht für Katzen erlassen werden könnte und sollte. So einfach die Frage, so kompliziert die Antwort: Das Tierschutzgesetz, dessen Einhaltung per Verordnung an den Landrat delegiert wurde, sieht entsprechende Möglichkeiten vor, berichtet die Stadtverwaltung: „Eine Verordnung kann von dort erlassen werden, wenn bei freilebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.“ Ausgangsverbote für nicht-kastrierte Katzen gäbe es aber nur, sofern keine anderen Maßnahmen gegriffen hätten.

In der Kreispolitik und der Kreisverwaltung sieht man hierzu derzeit keinen Handlungsbedarf. Auch das städtische Ordnungsamt könnte nach dem Ordnungsbehördengesetz eine entsprechende Verordnung erlassen, aber nur, wenn der Tatbestand der „abstrakten Gefahr“ erfüllt sei. Bereits im Mai 2015 hatte dazu der Städte- und Gemeindebund den Kommunen mitgeteilt, „dass in aller Regel keine abstrakte Gefahr dargelegt werden könne, die eine entsprechende Regelung rechtfertigt.“ Das hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Tierschutzrecht im Jahr 2011 per Gutachten feststellen lassen: Demnach müsse glaubhaft und haltbar belegt sein, „dass es gerade die fehlende Kastration der Katzen ist, die sich in Obhut eines Halters befinden, die das Katzenleid im Dienstbezirk seiner Ordnungsbehörde maßgeblich verursacht.“

Für Sankt Augustin sei das Vorliegen einer „abstrakten Gefahr“ zu verneinen, betont die Stadtverwaltung, die in den Jahren 2014 und 2015 jeweils insgesamt 39 und 47 Fundtiere sowie keine besorgniserregende Population „freilebender, sich ungezügelt vermehrender Katzen“ registriert habe. Zudem sei eine Kontrolle derartiger Pflichten aufwendig bis kaum möglich. Katzenhalter sollten selbst aktiv werden:

Die Kennzeichnung einer Katze per Mikrochip koste zwischen 30 und 50 Euro. Unkomplizierte Kastrationen kosten für Kater ab 60, für Katzen ab 90 Euro.

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