Gruppe aus Sankt Augustin Schiff lässt Pedelec-Fahrer nicht an Bord

Rhein-Sieg-Kreis · Eine Gruppe aus Sankt Augustin musste von Linz statt auf dem Schiff mit dem Rad nach Hause fahren. Fluggesellschaften nehmen E-Bikes aufgrund ihres Akku-Antriebs aus Sicherheitsgründen nicht mit.

 Ein Pedelec-Fahrer tritt in die Pedale (Symbolbild).

Ein Pedelec-Fahrer tritt in die Pedale (Symbolbild).

Foto: dpa

Das hatten sich Franz-Josef Müller, seine Frau und drei weitere Rentnerehepaare anders vorgestellt. Die achtköpfige Gruppe war in der vergangenen Woche von Sankt Augustin aus zu einer Radtour aufgebrochen. Bis nach Linz sollte es gehen, danach per Schiff wieder zurück bis Bonn. Doch es kam anders.

Als sie am Schalter der Köln-Düsseldorfer (KD) Fahrkarten für die Fahrt um 13.10 Uhr kaufen wollten, wurde ihnen mitgeteilt, dass von der Partnergesellschaft Siebengebirgslinie keine E-Bikes mitgenommen werden. „Auch unser Einwand, dass es sich bei unseren Rädern um Pedelecs handele, half uns nicht weiter“, erzählt Müller. „Wir haben keine Fahrkarten erhalten und mussten die Rückfahrt, zwar mit Unterstützung, aber bei großer Hitze wieder mit dem Fahrrad antreten.“ Müller räumt aber ein, dass der Mitarbeiter am Schalter gesagt habe, sie könnten um 16.10 Uhr mit einem Schiff der KD mitfahren. Doch in deren Beförderungshinweisen werde ebenfalls die Mitnahme von E-Bikes ausgeschlossen, so Müller.

„Tatsächlich ist es so, dass die Schiffe der Partnerreederei Personenschifffahrt Siebengebirge (PSS) zu klein für eine Fahrradmitnahme sind“, sagt Nicole Becker, Sprecherin der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH. Aus diesem Grund nehme die PSS keine Fahrräder mit. Dies sei sowohl im Fahrplan der KD als auch im Fahrplan der PSS vermerkt.

„Korrekterweise hat der Mitarbeiter vor Ort darauf hingewiesen, dass die KD-Abfahrt um 16.10 Uhr durchaus die Möglichkeit der Fahrradmitnahme eröffnet hätte, denn wie geschildert ist an Bord unserer KD-Schiffe die Fahrradmitnahme möglich – auch die Mitnahme von Pedelecs. Es ist nicht korrekt, dass wir in unseren Bedingungen die Mitnahme von E-Bikes ausschließen“, sagt Becker, die darauf hinweist, dass sogar jeden Dienstag und Donnerstag sogenannte KD-Fahrradtage auf dem Rhein angeboten würden. Das bedeutet, dass zwei Radler zum Preis von einem fahren dürfen. „Ebenso gibt es spezielle Kombiangebote Fahrrad und Schiff, was auf unserer Internetseite www.k-d.com zu finden ist.“

Bestimmte Regelungen bei Bahn- und Flugreisen

Doch wie sieht es eigentlich mit der Mitnahme von E-Bikes bei Bahn- und Flugreisen aus? „Die Mitnahme von Pedelecs (bis 25 km/h) ist grundsätzlich möglich, S-Pedelecs (bis 45 km/h) sind von der Beförderung ausgeschlossen“, sagt Luise Gunga, Sprecherin Konzern und Regionen bei der Deutschen Bahn AG. Für die Mitnahme von Pedelecs gelten bestimmte Regelungen: So muss der Akku während der gesamten Fahrt am Rad montiert bleiben. Eine Aufladung an Bord ist nicht möglich: Die Steckdosen in den Wagen sind nur für Kleingeräte geeignet, so die DB-Sprecherin. S-Pedelecs, die bis 45 km/h beschleunigen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. „Es dürfen nur elektrohilfsmotorisierte Fahrräder befördert werden, die nicht in die Kategorie Kleinkraftrad, Leichtmofa oder Mofa fallen und keine Prüfbescheinigung voraussetzen“, so Gunga.

Fluggesellschaften nehmen E-Bikes aufgrund ihres Akku-Antriebs nicht mit. „Auf Eurowings-Flügen kann größeres Sportequipment wie Surfbretter oder auch Fahrräder an- beziehungsweise nachgemeldet werden. Dies ist vor Abflug online bis zur Schließung des Web-Check-ins und solange das Flugzeug über genügend Stauraum verfügt möglich“, sagte Jannah Baldus von der Eurowings Unternehmenskommunikation auf GA-Anfrage. Auch telefonische Reservierung für die Fahrradmitnahme sei über das Call Center möglich – das gelte aber eben nicht für E-Bikes. Sie zählten laut der IATA DGR (Dangerous Goods Regulations) als gefährliche Güter und seien somit für den Transport in einem Flugzeug nicht zugelassen, so Baldus.

„Bei den Airlines der Lufthansa Group ist die Mitnahme von batteriebetriebenen Fortbewegungsmitteln wie zum Beispiel E-Bikes, Segways, Hoverboards und auch Elektroroller aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt“, so auch Sandra Kraft, Sprecherin der Lufthansa AG.

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