Klage vor Bonner Landgericht Polizeihund biss Frau mehrfach ins Gesicht

Bonn/Sankt Augustin · Die Ehefrau eines Kommissars verklagt den Bund auf 38.000 Euro Schmerzensgeld. Das Tier biss der 45-Jährigen ohne ersichtlichen Grund mehrfach ins Gesicht. Das Opfer leidet seither unter Gefühlsstörungen und Angstattacken.

Das Horrorszenario: Am Morgen des 17. Dezember 2015 war die Ehefrau eines Polizeikommissars der Bundespolizei mit dem Diensthund ihres Mannes alleine Zuhause gewesen: Die 45-Jährige frühstückte gerade, während der damals dreijährige Rüde friedlich neben ihrem Stuhl saß. Vor ihrem letzten Bissen, so erinnert sie die Ehefrau später, habe sie den Malinois, einen belgischen Schäferhund, aufgefordert, ins Wohnzimmer zu gehen, wo er seinen Platz hat. Aber anders als sonst habe das Tier nicht gehorcht, sondern sei – ohne ersichtlichen Grund – an ihr hochgesprungen und habe ihr mehrfach ins Gesicht gebissen. Neben dem Schock waren auch die Folgen der Bissattacke gravierend und jetzt ein Fall für das Bonner Landgericht.

Drei Jahre nach dem dramatischen Vorfall hat die 45-Jährige die Bundesrepublik Deutschland auf 38.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Denn die Bundespolizei in Sankt Augustin hafte für den Diensthund, der – wie allgemein üblich – per Tierpflegevertrag unter einem Dach mit seinem Hundeführer lebt.

Durch die Bisse, die sie nicht verschuldet habe, seien ihr, so die Klägerin, ganze Stücke aus Wange und Lippen herausgerissen worden. Zwar habe sie die fehlenden Stücke noch vom Boden aufsammeln und sie in einer eisgekühlten Tüte in die Notfall-Klinik mitnehmen können, aber durch Quetschungen und Risswunden, seien sie bei der Operation nicht mehr verwendbar gewesen; einzig ein Stück Lippe sei eingenäht worden, später aber abgestorben. Auch weitere Operationen hätten nichts an den Entstellungen verhindern können: Narben seien zurückgeblieben, auch schlössen die Lippen nicht mehr richtig. Schließlich leide sie unter Gefühlsstörungen, und das Gesicht sei beim Lächeln asymmetrisch.

Zunehmend Angstattacken

Viel schlimmer noch seien die psychischen Folgen, so die Klägerin, die offenbar erst mit zeitlicher Verzögerungen deutlich wurden: Demnach werde sie – durch den Vorfall ausgelöst – zunehmend von Angstattacken heimgesucht. Wegen der posttraumatischen Störung habe sie sich in psychotherapeutische Behandlung begeben müssen. Seit April 2017 ist die 45-Jährige dauerhaft arbeitsunfähig. Ursprünglich hatte sie sogar 50.000 Euro Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland als Dienstherr der Bundespolizei gefordert.

Der verklagte Bund hatte zunächst auch die Haftung für den Diensthund übernommen und der geschädigten Frau ohne weitere Prüfung freiwillig 12.500 Euro bezahlt. Die Klägerin jedoch fordert jetzt noch das restliche Schmerzensgeld – und auch die Haftung für alle zukünftigen Folgeschäden, die allein durch ihre Berufsunfähigkeit eintreten können. Der verklagte Bund indes weist die Klage zurück. Folglich kommt es demnächst zum Prozess.

Aktenzeichen: Landgericht Bonn 1 O 364/18)

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