Klage am Bonner Landgericht Mann stürzt von Surfbrett und fordert Schmerzensgeld

Sankt Augustin/Bonn · Ein 44-Jähriger stürzte bei einem Feuerwehrfest in Niederpleis von einem Surfbrett und klagte gegen die Stadt Sankt Augustin auf Schmerzensgeld. Nun wurde ein Urteil gesprochen.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Mit einem solchen Fall hat es das Bonner Landgericht auch nicht alle Tage zu tun: Ein 44-jähriger war bei einem Feuerwehrfest in Niederpleis von einem Surfbrett gestürzt und verlangte für die erlittene Pein Schmerzensgeld von der Stadt Sankt Augustin. Wie aber konnte es überhaupt zu einem solchen doch eher ungewöhnlichen Unfall kommen?

Wie sich vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts herausstellte, war Folgendes geschehen: Der 44-Jährige besuchte mit Frau und Tochter am 13. August 2016 das alljährliche Feuerwehrfest, das sich als tropische Landschaft darstellte. Und unter anderen Dekorationsstücken hatten die Veranstalter auch ein Surfbrett eingebaut. Das Brett mit seinem blauen Segel war über dem Geländer eines Treppenabgangs zum Keller angebracht, am Handlauf befestigt und mit Bastmatten verkleidet worden.

Und auf dieses Brett setzte sich der 44-Jährige, wie er dem Gericht erklärte, am späteren Abend leicht ermattet zusammen mit seiner Tochter, um etwas auszuruhen. Es habe sich als Sitzgelegenheit angeboten. Das aber erwies sich als Irrtum, wie der 44-Jährige schnell feststellen musste.

Mit Nierenquetschung ins Krankenhaus

Denn das Brett brach ein und stürzte drei Meter in die Tiefe, und mit ihm der Vater und seine Tochter. Die Tochter hatte Glück, ihr Vater jedoch landete mit einer Nierenquetschung in Krankenhaus, wo er über Nacht bleiben, in der Folge Bettruhe halten musste und zwei Wochen krank geschrieben war.

Dieser Unfall, so machte der 44-Jährige vor Gericht geltend, wäre nicht passiert, wenn die Stadt mit dem instabilen Brett nicht ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte. Deshalb forderte er 950 Euro Schmerzensgeld von der Stadt.

Das aber lehnte die Stadt ab, sie hatte den Sturz ohnehin in die Rubrik „alkoholbedingte Kuriosität“ eingeordnet, was der 44-Jährige allerdings energisch bestritt. Vor allem stellten die Vertreter der Stadt Sankt Augustin eines ganz klar: Das Surfbrett war rein zu Dekorationszwecken aufgebaut worden und für jeden erkennbar nicht als Sitzgelegenheit.

Das sah das Gericht genauso. Und nachdem die Zivilrichter vergeblich zu einem Vergleich von 250 Euro geraten hatte, entschieden sie: Die Klage werde abgewiesen, es liege keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Denn von dem Surfbrett ginge keine versteckte, unerwartete Gefahr aus, schließlich habe es erkennbar über einem Treppenabgang gehangen. Und die Stadt habe nicht damit rechnen müssen, dass Partybesucher das Surfbrett als Sitzgelegenheit zweckentfremden würden, vor allem nicht, ohne es zuvor auf eine hinreichende Stabilität zu untersuchen.

AZ: LG Bonn 1 O 19/17

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