Sicherheit sorgt für Ärger Dauerstreit um einen Rettungsweg in Sankt Augustin

Sankt Augustin · Für die Gebäude Ankerstraße 10-14 muss die Feuerwehrzufahrt ermöglicht werden. Dafür sollen Nachbarn die Garten räumen.

 Südlich des Gebäudes 14 (links) fehlt seit 2005 eine Feuerwehr- und Rettungszufahrt. Diese soll nun gebaut werden und quer durch den Garten eines Hauses an der Mendener Straße (Hecke im Hintergrund) führen.

Südlich des Gebäudes 14 (links) fehlt seit 2005 eine Feuerwehr- und Rettungszufahrt. Diese soll nun gebaut werden und quer durch den Garten eines Hauses an der Mendener Straße (Hecke im Hintergrund) führen.

Foto: Thomas Heinemann

Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind unerlässlich, damit die Feuerwehr Menschen aus brennenden Wohnungen retten und Brände schnell bekämpfen kann. Das haben der verheerende Hochhausbrand in London, aber auch Brände in der Region immer wieder gezeigt. Anwohner der Ankerstraße und der Mendener Straße haben sich an den General-Anzeiger gewandt, weil sie fürchten, im Brandfall nicht schnell genug aus ihren Häusern gerettet werden zu können. Es geht um die drei-, vier- und fünfgeschossigen und miteinander verbundenen Gebäude Ankerstraße 10, 12 und 14. Dort ist der sogenannte zweite Rettungsweg über die Gebäuderückseite derzeit nicht ausreichend sichergestellt.

Problem seit 2008 bekannt

Das habe die Stadt 2013 bei einem Vor-Ort-Termin festgestellt, bestätigt Stadtsprecherin Eva Stocksiefen auf Nachfrage. Wie aber aus internen Schreiben der Stadtverwaltung, die dem General-Anzeiger vorliegen, hervorgeht, wusste die Stadt bereits seit Juni 2008 von dem Problem. Dem Projektentwickler wurde dies als zu beseitigender Mangel mitgeteilt. Geschehen ist seither nichts. Und das Thema „Zweiter Rettungsweg Ankerstraße 10-14“ ist zu einem dicken Buch mit vielen Kapiteln voller Rechtsstreitigkeiten angewachsen.

Die Mehrfamilienhäuser waren Anfang der 70er Jahre errichtet worden. Zur südlich gelegenen Mendener Straße hin befand sich bis 2005 eine mit Bäumen bepflanzte Freifläche, die zu einem Bauernhof gehörte. 2005 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 519 „Hofstelle Mendener Straße“ auf den Weg gebracht, der nach dem Abriss der Hofstelle eine dichte Bebauung des Areals mit Reihenhäusern vorsah. Hatten die Ankerstraßen-Häuser bislang ringsherum freie Flächen, über die Feuerwehrleute hätten laufen können, standen nun Häuser im Weg. Für den Brandschutz sorgte der neue Bebauungsplan, so die Stadt: „In diesem Plan wurden die Geh- und Fahrflächen für die Feuerwehr ganz bewusst als Gebäudezugang für die Rückseiten der Ankerstraße 10-14 festgelegt.“ Festgelegt ja, errichtet aber nicht, wie bereits 2008 festgestellt wurde. Leben in die Sache kam 2013 nach einem Ortstermin. „Auf einem Flurstück waren die vorgesehenen Fahrflächen mit einem Gartenhaus und einem Zaun verbaut,“ sagt die Stadt.

Eigentümer erhielten Teilerfolg beim Wiederspruch

Denn die gedachte Zufahrt führt quer durch den Garten eines Einfamilienhauses an der Mendener Straße 63, das ein Ehepaar im Jahr 2010 erworben hat. Die 2013 zugestellte Aufforderung zur Räumung des Gartens schlug ein wie eine Bombe, betont der heutige Eigentümer: „Für uns bedeutet das: Kein Zaun, keine Hecke, kein Gartenhaus, kein Sichtschutz, kein Garten, keine Privatsphäre.“ Das Ehepaar wusste beim Kauf nichts davon und hat Strafanzeige erstattet gegen den Projektentwickler und späteren Verkäufer des Hauses. Dieser habe ihrer Auffassung nach das wertmindernde, bereits 2005 bekannte und im Juni 2008 zuletzt von der Stadt bemängelte Manko bewusst verschwiegen.

Auch der Ordnungsverfügung der Stadt haben die Eigentümer widersprochen und den Rechtsweg eingeschlagen – mit Teilerfolgen: Der Bebauungsplan und die Ordnungsverfügung seien zwar rechtskräftig, dafür sei aber die sogenannte Baulast, welche die Grundstückseigentümer zur Duldung der Nutzung verpflichtet, aufgrund eines Formfehlers nichtig, urteilte das Verwaltungsgericht in Köln. Damit nicht genug: In weiteren ordnungsbehördlichen Verfahren verlangte die Stadt von den Eigentümern der Ankerstraße 10 und 12 den Bau von Fluchttreppen als zweiten Rettungsweg. Das sei verhältnismäßig und den Eigentümern zumutbar, urteilte das Verwaltungsgericht Köln in einem weiteren Verfahren. Gebaut wurden die Treppen dennoch nie: Die Eigentümer hätten das Recht, ein Austauschmittel anzuwenden, sagt die Stadt: „Und das ist die im Bebauungsplan vorgesehene Zufahrt.“

500 Euro Zwangsgeld droht

Diese solle und werde zur Sicherstellung des Rettungsweges nun hergestellt. 2015 erhielten die Eigentümer der Mendener Straße 63 eine neue Ordnungsverfügung, die nach weiterem Rechtsstreit seit Frühjahr 2017 rechtskräftig ist. Das Ehepaar hat dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt: Die Stadt entziehe dem Ehepaar die Gartennutzung ohne Enteignung oder Entschädigung. Die Frist für den Rückbau der Aufbauten im Garten bis zum gestrigen Donnerstag hat das Ehepaar verstreichen lassen. Ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro droht, doch das Ehepaar will kämpfen: „Die Sache ist weiter strittig, und die Frist war zu kurz. Bis heute wissen wir nicht, welchen Teil des Gartens wir freiräumen müssen. Zudem werden die Hecken und der Baum derzeit von Vögeln genutzt.“

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