Prozess vor dem Bonner Landgericht Brüder wegen gefährlicher Körperverletzung in Sankt Augustin verurteilt

Bonn/Sankt Augustin · Das Landgericht Bonn verurteilt zwei Brüder aus Sankt Augustin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe. Sie verletzten ihr 35-jähriges Opfer im Streit um Geld schwer mit einem Messer, Schlägen und Tritten.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Das hatten sich drei Brüder aus Sankt Augustin wahrscheinlich anders vorgestellt: Nach einer Schlägerei mussten sich die jungen Männer am Montag vor dem Bonner Landgericht verantworten. Zudem sollen sie versucht haben, ihr Opfer mit 8000 Euro zum Schweigen zu bringen. Letztlich wurden sie noch im Gerichtssaal verhaftet und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zahlen müssen sie auch.

Ihr 35 Jahre altes Opfer hatte behauptet, einer der Brüder schulde ihm 2500 Euro. Er soll sich deshalb am 10. September vergangenen Jahres mit dem 30-Jährigen vor dem Wohnhaus der Brüder verabredet haben. Gegen 22 Uhr soll das Opfer mit dem 30-jährigen Angeklagten in Streit geraten sein. Schließlich sollen zwei weitere Brüder aus dem Haus gekommen sein. Dann sollen sie zu dritt mit einem Baseball-Schläger und einem Messer auf den 35-Jährigen losgegangen sein und ihn schließlich verletzt liegen gelassen haben.

Der 35-Jährige erlitt eine schwere Schnittverletzung im rechten Oberschenkel, eine Stichverletzung im Oberkörper und Prellungen von den Schlägen am ganzen Körper. Nur mit Glück traf keiner der Messerstiche das Herz oder die Hauptschlagader. Er wählte selbst den Notruf, gab jedoch zunächst an, von „vier Türken“ so zugerichtet worden zu sein. Erst als er einige Tage im Krankenhaus verbracht hatte, erzählte er die Wahrheit.

Unlauteres Angebot

Daraufhin soll ein Treffen zwischen dem Opfer und dem Anwalt des ältesten Bruders stattgefunden haben. Der Anwalt habe mit den Angeklagten geredet. Sie hätten „über die Stränge geschlagen“ soll in dem Gespräch erklärt worden sein, und welche Summe sich das Opfer vorstellen könne, damit die Angelegenheit erledigt wäre. Im Gegenzug sollte das Opfer vor Gericht vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, „um sich nicht selbst zu belasten“.

Das Opfer gab an, sich das unlautere Angebot überlegen zu wollen. Am Tag vor der ersten Gerichtsverhandlung soll dann ein Mittelsmann aus Köln angerufen haben, mit dem der 35-Jährige eine Summe von 18.000 Euro ausgehandelt haben will. Am Morgen vor dem Prozess soll der Kölner dann mit dem Geld vor dem Bonner Landgericht aufgetaucht sein. Dennoch machte das Opfer seine Aussage und erzählte dem Gericht auch von dem Schweigegeld.

Am nächsten Prozesstag hingegen verweigerte er doch die Aussage – angeblich sei ihm jedoch nichts gezahlt worden. Noch am gleichen Prozesstag wurden die drei Brüder im Gerichtssaal verhaftet und wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft überführt. Kurz vor Ende des Prozesses tauchte schließlich eine Quittung über 8000 Euro auf, die das Opfer unterschrieben hatte. Letztlich einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von zusätzlichen 4000 Euro in Monatsraten von 200 Euro als „Täter-Opfer-Ausgleich“. Die beiden jüngeren Brüder wurden zu zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Da dem ältesten Bruder die Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte, wurde er freigesprochen.

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