Streit um Bebauungsplan Anwohner der Marienstraße wehren sich gegen Sankt Augustin

Sankt Augustin · Die Stadt Sankt Augustin will an der Marienstraße ein „gestalterisches Niemandsland“ beseitigen und daraus Bauland machen. Die Anlieger fürchten mehr Verkehr, Lärm und Dreck.

Einen Bebauungsplan für die Fläche östlich der Marienstraße und südlich der Siegburger Straße in Menden gibt es nicht. Das will die Verwaltung gerne ändern und gleichzeitig mit dem Bebauungsplan auch die Möglichkeit zum Bauen an dieser Stelle eröffnen. Fast fünf Jahre liegt der Plan seit dem Aufstellungsbeschluss im Oktober 2013 offenbar in der Schublade. Das Problem: Den Anwohnern gehören die meisten der Grundstücke, und die große Mehrheit ist weder an einer Veräußerung noch an einer Bebauung interessiert.

Sie befürchten mit einer Bebauung eine Verschlechterung ihrer Lebenssituation durch mehr Verkehr, mehr Lärm, mehr Gestank und Unruhe in dem beschaulichen Sträßchen. Des weiteren kritisieren die Anwohner, dass mit einer Bebauung im hinteren Teil die Marienstraße als Zufahrt für den Schwerlastverkehr genutzt werde. Die Beseitigung etwaiger Schäden müssten dann die Anwohner zahlen. Zudem mutmaßen die Anlieger, dass die Planung nur den Interessen eines Grundstückseigentümers folgt beziehungsweise, dass hinter dem Bauvorhaben ein Investor steht. Die beiden letztgenannten Mutmaßungen indes verneint die Verwaltung in ihrer Stellungnahme.

Ein "gestalterisches Niemandsland"

Sämtliche Einwände der Anwohner haben sich aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ergeben, die im September 2014 stattfand. Nur einer der Anwohner begrüßte damals die Pläne und zeigte die Bereitschaft, sein Grundstück zu bebauen.

Dennoch schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan an dieser Stelle weiter zu betreiben. Er diene der städtebaulichen Neuordnung einer Restfläche, die momentan „gestalterisches Niemandsland“ darstelle, so die Begründung dafür in der Verwaltungsvorlage. Zudem sei an dieser Stelle Wohnungsbau möglich, und das wiederum entspreche der hohen Nachfrage der Bevölkerung nach Wohnraum. Bis zu 14 neue Wohnungen könnten dort gebaut werden. Für die Eigentümer der Grundstücke bestehe jedoch auch mit einem Bebauungsplan keine Veräußerungspflicht, betont die Verwaltung.

Mehrere Alternativen möglich

In der Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses im Januar 2018 wurde dieses Thema vertagt, weil die Fraktionen weiteren Beratungsbedarf sahen. Im März 2018 traf sich dann ein interfraktioneller Arbeitskreis. Der wiederum beauftragte die Verwaltung, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Entwicklung der Marienstraße zu prüfen. Vier Varianten legt die Verwaltung zur Abstimmung am heutigen Mittwoch im Planungsausschuss vor. Der von der Verwaltung bevorzugte Vorschlag sieht vor, dass das Verfahren bis zur offiziellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und damit auch der Anwohner fortgeführt wird. Sollten sich dann zu viele nicht zu entkräftende Einwände ergeben, wird das Bebauungsplanverfahren seitens der Stadt eingestellt.

Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass die Fläche für einen Bebauungsplan so geändert wird, dass das Schlüsselgrundstück für die Erschließung keinem Bürger gehört, der der Bebauung widerspricht. Der dritte Vorschlag der Verwaltung schlägt die Möglichkeit einer Zweiteilung des Bebauungsplanes vor. Als vierte Alternative könnte das Bebauungsplanverfahren komplett gestoppt werden. Dann sei mit einer erneuten Planung vor dem Jahr 2025 nicht zu rechnen, so die Verwaltung.

Die öffentliche Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses beginnt am Mittwoch, 20. Juni, um 18 Uhr im kleinen Ratssaal des Rathauses, Markt 1.

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