Prozess vor dem Landgericht Bonn 34-Jähriger ging mit Messer auf "Außerirdischen" los

Bonn/Sankt Augustin · Ein 34-Jähriger fühlt sich von Außerirdischen verfolgt und attackiert einen Fußgänger in Sankt Augustin. Der Angeklagte leidet an paranoider Schizophrenie und wird vor dem Landgericht Bonn als "Gefahr für die Allgemeinheit" eingestuft.

 Symbolbild

Symbolbild

Foto: Benjamin Westhoff

Viele Jahre lebte der Mann zurückgezogen, sprach mit niemandem und war für viele gar nicht existent. Aber in dem Kopf des 34-Jährigen stieg der Druck. Wahnvorstellungen, er werde von Außerirdischen mit langgezogenen Gesichtern verfolgt, peinigten ihn. Auch war er sich sicher, dass in seinem Gehirn ein Chip eingebaut ist, der seine Gedanken auslesen kann, aber in den auch fremde Informationen eingespeist werden können. Mit Rauschgift versuchte er immer wieder, seine unruhige Einsamkeit zu lindern. Aber am 18. Dezember 2018 hielt er den Wahn im Kopf nicht mehr aus. Da entschied er sich, in einen Großmarkt in Sankt Augustin zu gehen, wo er ein Steakmesser kaufte, mit der klaren Absicht, „jemanden zu verletzen“. Kaum hatte er den Supermarkt wieder verlassen, stach er auch schon zu: In den Rücken eines wildfremden Menschen, den er zuvor nie gesehen hatte.

Das Bonner Landgericht hat jetzt die endgültige Unterbringung des 34-Jährigen in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Zur Tatzeit sei er schuldunfähig gewesen, von Stimmen fremdgesteuert. Seit vielen Jahren leide er unter einer paranoiden Schizophrenie, hatte der Gutachter im Prozess bestätigt, immer mal wieder war er kurzzeitig in Landeskliniken, wurde aber als harmlos entlassen. Immerhin hatte er noch nie zuvor eine Straftat begangen. Aber der Messerstich, der aus heiterem Himmel zu kommen schien, hat die Einschätzung fraglos geändert: „Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit“, hieß es jetzt im Urteil.

Fußgänger war ein Zufallsopfer

Der 25-jährige Fußgänger, den das Messer getroffen hat, war ein Zufallsopfer gewesen. „Zur falschen Zeit am falschen Ort“, beschrieb es Kammervorsitzender Marc Eumann. Der Lagerist hatte an diesem Tag die Straßenbahn der Linie 66 an der Haltestelle Sankt Augustin/ Kloster verpasst und lief an den Bahngleisen entlang zum nächsten Haltestopp.

„Ich habe den Mann gesehen, der am Wegesrand stand“, berichtete der 25-Jährige, der als Zeuge gehört wurde. „Er ist mir etwas seltsam vorgekommen.“ Deswegen habe er sich auch noch mal umgedreht. Aber in diesem Moment hatte er bereits das Messer im Rücken: sieben Zentimeter tief, oberhalb der Niere, ohne dass ein Organ verletzt wurde. Lebensgefahr bestand nicht. An diesem Wintertag hatte er zum Glück mehrere Jacken an, die offenbar die Wucht des Messerstichs abgebremst haben.

Dennoch ist ein Folgeschaden geblieben. Er könne nicht mehr viel heben, die Narbe schmerze bei bestimmten Bewegungen. Und die Ängstlichkeit und Vorsicht laufen seit diesem Tag immer mit. Der Schaden jedoch war auch finanziell erheblich: „Ich war damals nicht krankenversichert“, so das Opfer.

Der Angeklagte brachte zum Ausdruck, dass er sich für seine Tat schämt und entschuldigte sich beim Opfer.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort