Prozess vor dem Bonner Landgericht Windecker baute im großen Stil Cannabis an

Bonn/Windeck · Das Bonner Landgericht hat einen 39-Jährigen wegen Drogenhandels zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Schon einmal verbüßte er ein Haftstrafe von vier Jahren. Wenig später nach der Entlassung stieg er wieder ins Drogengeschäft ein.

Vor neun Jahren bereits hatte das unauffällige Einfamilienhaus am Rande von Windeck eine Cannabisplantage beherbergt. Damals gehörte der 39-Jährige zu der bislang größten Drogenhändler-Bande mit 15 Mitgliedern im Rhein-Sieg-Kreis, die gleich mehrere Cannabisplantagen an verschiedenen Orten betrieben hatte. Als kleiner „Erntehelfer“ auf den illegalen Drogenfeldern war der damals 31-Jährige vom Landgericht Bonn im Jahr 2010 zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden.

Nach seiner Entlassung und Ablauf seiner Bewährungszeit dauerte es kaum ein Jahr, dass der gelernte Trockenbauer zum alten Metier zurückkehrte. Vor allem aber: Für 10.000 Euro kaufte er den alten Tatort, das Einfamilienhaus am Rande von Windeck, in dem „die Marder mittlerweile zuhause waren und die Maden aus den Wänden krochen“. Da der 39-Jährige dort aber nicht wohnen, sondern wieder eine Indoor-Plantage im Pool des Hauses errichten wollte, war ihm der baufällige Ort nur Recht. Die böse Quittung: Das Bonner Landgericht hat den „Cannabisbauer“ jetzt zu acht Jahren Haft wegen Drogenhandels mit 20 Kilo Marihuana sowie acht Kilo Amphetamin verurteilt.

Bei einer Razzia im September 2017 waren Drogenfahnder nicht nur am Windecker Tatort, sondern auch in seinem zweiten Domizil im Rheinisch-Bergischen-Kreis fündig geworden. In einer Schrebergartenlaube in Wermelskirchen fanden Ermittler neben acht blauen Säcken mit Cannabispflanzenverschnitt und konsumfähigen Marihuana auch knapp 20.000 Euro in bar.

Drogen sollen Wert von 250.000 Euro gehabt haben

Der Straßenverkaufswert der beschlagnahmten Drogen soll bei rund 250.000 Euro gelegen haben. Was dem Angeklagten das „Genick gebrochen“ hat, so Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil: Neben dem Kühlschrank, in dem das Amphetamin gelagert war, stand ein Baseballschläger. Auf Drogenhandel mit Waffen, so das Gesetz, stehen mindestens fünf Jahre.

Der Schläger gehöre ihm nicht, hatte der Angeklagte wiederholt im Prozess beteuert, sondern einem Holländer, der beim Aufbau der Windecker Plantage sein Wissen eingebracht haben soll und ihm – weil er sich angeblich mit den Pflanzen nicht so auskannte – anfangs gezeigt hatte, wie man die illegalen „Blümchen gießt“. Aber, so Schmitz-Justen, reiche es, dass er von der Existenz des Schlägers im Haus gewusst habe. Hätte der Angeklagte nicht ein „besonders offenherziges“ Geständnis abgelegt, hätte es eine höhere Haftstrafe, hieß es im Urteil. „Trotz Gefängnis eine zweite Karriere als Cannabisbauer zu starten, das sei schon sehr dreist.“

Die Cannabis-Plantage im Windecker Haus war wie schon beim ersten Mal aufgeflogen: Ein Nachbar hatte die Haschpflanzen gerochen und die Polizei alarmiert.

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