Prozess vor dem Bonner Landgericht Rosenkrieg um einen Chihuahua

Lohmar/Bonn · Weil der Ehemann die Chihuahua-Dame "Cartier" ohne das Wissen seiner Noch-Ehefrau verkaufte, zieht diese nun vors Landgericht. In erster Instanz war sie vor dem Siegburger Amtsgericht gescheitert.

Prozess vor dem Bonner Landgericht: Rosenkrieg um einen Chihuahua
Foto: picture alliance / dpa

Das unfreiwillige Opfer eines Rosenkrieges scheint eine Hundekäuferin aus Lohmar geworden zu sein. Der Fall der kleinen Chihuahua-Dame „Cartier“ landete jetzt vor Gericht, weil der Verkäufer gar nicht berechtigt gewesen sein soll, die heute zwei Jahre alte Hündin zu verkaufen.

Dies jedenfalls behauptet die 28 Jahre alte Ehefrau des Mannes. Das Paar hatte sich im Juni des vergangenen Jahres offenbar im Streit getrennt. Etwa ein Jahr zuvor hatten sie die damals erst wenige Monate alte Hündin gemeinsam für 500 Euro bei einem Züchter gekauft. Laut der im Ruhrgebiet lebenden Klägerin, die vor Gericht darum kämpft, „Cartier“ zurückzubekommen, war es beim Auszug zu einer Auseinandersetzung mit ihrem Mann gekommen.Nach eigenen Angaben schnappte sich die 28-Jährige damals ihre Katze und die karamellfarbene Hündin. Mit den Tieren schaffte sie es anscheinend auch bis zu ihrem Auto. Der Mann soll sie jedoch verfolgt und „Cartier“ gegen den Willen des Frauchens aus dem Fahrzeug herausgeholt haben. Angeblich war es der Frau nicht rechtzeitig gelungen, das Auto von innen zu verschließen.

Ihre späteren Nachfragen, ob sie den Chihuahua nicht doch bekommen könne, verneinte der Mann laut der Klägerin. Allerdings habe er betont, dass ein Verkauf des Hundes für ihn nicht in Frage komme und er „Cartier“ behalten werde. Doch nur 16 Tage nach der Trennung geschah genau das, was die Klägerin befürchtet hatte: Für 650 Euro wurde „Cartier“ von dem Mann nach Lohmar verkauft. Laut dem Verkäufer ist die Version, dass er „Cartier“ seiner Frau weggenommen habe, blanker Unsinn. Er soll gesagt haben, dass die 28-Jährige die Hündin einfach bei ihm zurückgelassen habe. Zuvor soll sie sich monatelang nicht um die kleine Hundedame gekümmert haben.

Fest steht hingegen, dass die Klägerin beharrlich versuchte herauszubekommen, wo „Cartier“ gelandet ist. Erfolgreich war sie schließlich dank der Hilfe einer Registrierungsstelle im Dezember 2015. Mit zwei Polizisten als Unterstützung erschien sie daraufhin bei der Frau in Lohmar und forderte „Cartier“ zurück, da sie sich weiterhin als die Eigentümerin sieht.

Im Tierausweis war sie gemeinsam mit ihrem Mann als Halter eingetragen. Auch im Kaufvertrag mit dem Züchter standen ursprünglich beide Namen, der der Klägerin war jetzt allerdings durchgestrichen.

Die Lohmarerin weigerte sich jedoch, das Tier herauszugeben – und bekam in der ersten Instanz vom Siegburger Amtsgericht Recht. Laut dem Urteil des Richters konnte die Klägerin nicht beweisen, dass der Hund gegen ihren Willen bei ihrem Mann verblieb. Daher habe dieser die Hündin auch verkaufen dürfen.

Dieses Urteil akzeptiert die Klägerin jedoch nicht. Sie hat inzwischen Rechtsmittel eingelegt. Daher wird es demnächst in der zweiten Instanz zur Berufungsverhandlung vor dem Bonner Landgericht kommen.

Aktenzeichen: LG Bonn 8 S 183/16

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