Frau in Haus gefangen Prozess um Missbrauch in Ruppichteroth hat begonnen

Bonn · Eine 23-Jährige soll in einem Haus in Ruppichteroth über Monate misshandelt und sexuell missbraucht worden sein. Die Angeklagte verweigerte am ersten Verhandlungstag ihre Aussage.

Im Fall einer mutmaßlich im Haus eines Ehepaares vergewaltigten und misshandelten jungen Frau in Ruppichteroth hat am Dienstagmorgen der Prozess vor dem Bonner Landgericht begonnen. Die Anhörung startete mit Verspätung, da die Angeklagte sowie ihr Anwalt nicht pünktlich vor Gericht erschienen waren.

Der 29-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem mittlerweile verstorbenen 48-jährigen Ehemann im Haus des Paares in Ruppichteroth eine damals 23-jährige Mitbewohnerin über Monate misshandelt, sexuell missbraucht und eingesperrt zu haben.

Nach Verlesung der Anklage teilte der Anwalt der Angeklagten mit, dass sich die 29-Jährige am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt aussagen würde, dann werde sie sich zu den Vorwürfen gegen ihren Mann äußern, teilte der Anwalt weiter mit.

Am Dienstagmittag sollen die ersten Zeugen vernommen werden. Neben der Pflegemutter des Opfers soll auch ein Freund der 23-Jährigen aussagen, dem sich die Frau nach den Taten anvertraut hatte. Das Opfer tritt als Nebenklägerin auf, ist am ersten Verhandlungstag jedoch nicht anwesend. Sie soll am 30. Januar vor Gericht erscheinen, wenn sie in den Zeugenstand gerufen wird.

Die Vorfälle sollen sich laut Landgericht an zwei Tagen im Januar beziehungsweise Februar 2014 ereignet haben. Gelebt hat die Geschädigte mit den Eheleuten im Zeitraum von August 2013 bis Februar 2014. Der 23-Jährigen gelang die Flucht, woraufhin die Eheleute sie auf offener Straße bedrohten und entführten. Diesen Vorfall hatten Zeugen beobachtet, und das Amtsgericht Siegburg verurteilte das Ehepaar im Mai 2015 wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe.

Wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung sowie Freiheitsberaubung in neun Fällen hatte danach die Bonner Staatsanwaltschaft die Eheleute angeklagt. Als es im Mai des vergangenen Jahres zu einem Verfahren gegen die beiden ausgebildeten Sanitäter kommen sollte, erreichte die dritte große Strafkammer die Nachricht, dass der 48-Jährige schwer erkrankt sei. Dadurch musste der Prozessauftakt verschoben werden.

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