Prozess vor dem Landgericht Mann aus Lohmar nach Vergewaltigung verurteilt

Bonn/Lohmar · Ein 30-jähriger Angeklagter aus Lohmar muss wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Nach der Haft verliert der Ägypter sein Aufenthaltsrecht.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Pflichtverteidiger Uwe Krechel hat wohl herausgeholt, was herauszuholen war: Ein 30-jähriger Ägypter musste sich vor dem Bonner Landgericht verantworten, weil er eine junge Mutter aus Lohmar vergewaltigt und nach der Tat bedroht hat. Als Entschädigung für Geschenke, die er ihr zuvor gemacht hatte, forderte er 1000 Euro von seinem Opfer. Wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung wurde er nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Viel länger dürfte sein Aufenthalt in Deutschland auch nicht werden: Der Mann lebt erst seit zwei Jahren in Deutschland, und nach der Haft verliert er sein Aufenthaltsrecht.

Während der Vorsitzende Richter Marc Eumann das Urteil begründete, vergrub der Verurteilte immer wieder den Kopf in seinen Händen. Die Taten will er aus Frust über seine abgewiesene Liebe begangen haben. Am 21. November vergangenen Jahres war der Mann zu Besuch bei einer jungen Frau, die er im Frühjahr 2017 zufällig in einem Bus kennengelernt hatte. Nachdem die beiden sich im Jahr darauf erneut begegnet waren, freundeten sie sich ein wenig an, und der Ägypter will sich unsterblich in die 24-jährige Mutter einer vierjährigen Tochter verliebt haben.

Mann abgewiesen

Das hatte er der Frau gegenüber auch bereits zuvor zum Ausdruck gebracht. Nachdem subtilere Versuche, ihm ihr Desinteresse an einer Beziehung zu vermitteln, offenkundig nicht angekommen waren, wies die Frau ihn nach einem versuchten Kuss am Tatabend deutlicher zurück: Sie empfinde keine Liebe für ihn, sagte sie unmissverständlich. Unter dem Vorwand, dass die Tochter, die sich in einem Nebenraum aufhielt, das Gespräch nicht hören solle, brachte der Täter sein Opfer daraufhin dazu, sich mit ihm in das Badezimmer zurückzuziehen, wo die Vergewaltigung stattfand.

Er habe durch die Tat "versucht etwas festzuhalten, das drohte unterzugehen", hatte der voll geständige Angeklagte die Kammer zum Prozessauftakt wissen lassen. Später sei diese Einsicht aber einer Wut gewichen. Er habe sich gedemütigt gefühlt von einer Frau, die von Anfang an mit seinen Gefühlen gespielt habe, so die Meinung des Angeklagten. Daher habe er Macht demonstrieren wollen und unter Gewaltandrohungen die Geschenke zurückgefordert, die er als eine Art Brautgabe gesehen habe.

Das relativ niedrige Strafmaß verdankte der Täter seiner "sehr effektiven Verteidigung", wie es Eumann ausdrückte. Der Angeklagte habe mit seinem Geständnis das einzig Richtige getan und so eine Retraumatisierung des Opfers verhindert. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich habe eine Rolle gespielt: Der Mann hatte der Geschädigten 5000 Euro zukommen lassen und ein Annäherungsverbot akzeptiert.

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