Bauprojekt in Neunkirchen-Seelscheid Gericht stoppt Ausbau der Thurn-Werke vorerst

Neunkirchen-Seelscheid · Die Pläne sind seit Februar beschlossen, doch die Erweiterung der Thurn-Werke in Neunkirchen-Seelscheid darf noch nicht beginnen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht Verfahrensfehler im Bebauungsplan.

Der Waschmittelhersteller Thurn kann sein Werk in Neunkirchen zunächst nicht erweitern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die vierte Änderung des Bebauungsplans „Neunkirchen-Süd“ in einem Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Wie berichtet, hatte der Gemeinderat Mitte Februar mehrheitlich für die Änderung des Bebauungsplans gestimmt. Sie erlaubt der Firma Thurn, weitere Produktionsanlagen im Areal zu errichten. Die Gebäude dürfen zwischen 15 und 25 Metern hoch werden und enger aneinander stehen als bislang. Die Bürgerinitiative hatte daraufhin ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Bis zur Hauptverhandlung dürfen nun keine Änderungen umgesetzt werden.

Das OVG sieht den neuen Bebauungsplan als „offensichtlich unwirksam“ an. „Er leidet an einem Verkündungsmangel, an beachtlichen Verfahrensfehlern und an materiell-rechtlichen Mängeln“, heißt es in der Begründung des Beschlusses. So sind laut OVG wichtige DIN-Vorschriften nicht erklärt worden. Zudem seien die behandelten Umweltthemen nicht nach Themenblöcken gegliedert und in der Bekanntmachung des Entwurfs nicht schlagwortartig charakterisiert worden. Die Richter weisen zudem daraufhin, dass eine erneute Offenlage nötig gewesen wäre. Denn: Nach der Offenlage habe die Gemeinde neue Gutachten zum Verkehr und zum Landschaftsbild eingeholt, die die ursprüngliche Planbegründung erheblich veränderten.

Initiative sieht sich durch Beschluss bestärkt

Für die Initiative ist dies ein wichtiger Etappenerfolg gegen den Thurn-Ausbau. Die vorliegende Begründung veranlasse die Mitglieder zu Optimismus, schreibt die Initiative auf ihrer Internetseite. Es würden „sehr, sehr viele Aspekte aufgeführt, die in Summe Anlass zur Hoffnung geben, dass die vierte Änderung des Bebauungsplans so wie sie vorliegt, niemals umgesetzt werden kann“, so die Initiative.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid möchte während des laufenden Verfahrens nicht viel zur Aussetzung des Bebauungsplans sagen. Laut Pressesprecherin Karin Stöcker wird die Gemeinde anwaltlich beraten. Gemeinsam mit dem Anwalt werde nun überlegt, welche Schritte notwendig seien, sagt Stöcker auf GA-Anfrage. Es müsse darüber gesprochen werden, wie die Verwaltung nun mit den Verfahrensfehlern umgehe.

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