Eitorf Für Firma Weco beginnt die umsatzstärkste Zeit im Jahr

EITORF · "Wenn so ein Ding in der Hand losgeht, ist die Hand weg", sagt Georg Alef. Dann wirft er den Böller weg, und der Sprengkörper geht mit einem ohrenbetäubenden Knall in die Luft. Schön laut, aber Alef hält nichts von dem Billigkracher aus fernöstlicher Produktion.

Der Feuerwerker der Eitorfer Firma Weco zeigt ein eigenes Produkt. Der so genannte Klasse-II-Kanonenschlag ist gut 15 Zentimeter lang, sieht aus wie eine kleine Dynamitstange und knallt ganz ordentlich - freilich nur halb so laut wie der kleine Böller aus China. Dem aber die behördlichen Weihen fehlen - und er ist viel gefährlicher.

Die extralauten Kracher wirken aber leider nach wie vor auf viele Hobby-Feuerwerker recht verlockend, und so finden alljährlich große Mengen illegaler Knallware den Weg ins Land. Weco-Fachleute und Mitarbeiter des Staatlichen Amts für Arbeitsschutz Köln haben nun im Werk in Eitorf vor den Gefahren von billigen Feuerwerkskörpern und vor falschem Umgang mit dem Silvesterspaß gewarnt.

Ausgesprochen gefährlich ist etwa die "Torte", ein Sechseck mit rund 40 Zentimetern Durchmesser, zu dem rund 400 Chinakracher gebündelt wurden. Bestenfalls ein gelernter Feuerwerker dürfe so etwas im Großfeuerwerk einsetzen, sagt Weco-Laborleiter Lutz Kegler, nach dem Abbrennen hinterlasse die Torte aber Myriaden winziger Papierfetzen. "Wenn die in den Bäumen eines Parks hängenbleiben, gibt das eine schöne Sauerei. So ein Feuerwerker wird nie mehr eingeladen."

Privat-Pyrophile können sich und vor allem ihre Kinder leicht vor gefährlichen Billigprodukten schützen. In einem Klassensystem hat der Gesetzgeber die verschiedenen Feuerwerkstypen zusammengefasst. Die Zulassung lässt sich an einer Prüfnummer erkennen, die mit der Buchstabenfolge BAM beginnt, sagte Wolfgang Hilger vom Amt für Arbeitsschutz. Zur Klasse I zählt Kleinstfeuerwerk wie Feuerteufel und Knallerbsen mit bis zu drei Gramm Explosivstoff, die auch an Kinder ab zwölf Jahren und Jugendliche bis 18 Jahren verkauft werden dürfen.

In der Klasse II, Verkauf ab 18 Jahre, finden sich die klassischen Sylvesterraketen, Luftheuler und große Böller sowie Kanonenschläge. 20 Gramm Explosivstoff dürfen pro Rakete verwendet werden, für so genannte Batterien mit mehreren Körpern, die nacheinander abbrennen, maximal 200 Gramm.

Die Klasse III ist laut Hilger "praktisch tot". Wer derart klassifizierte schon eher heftige Artillerie einsetzen will, muss Fachkundigkeit nachweisen. Allerdings gibt es auch in der Klasse II einiges an Feuerzauber, der sehr viel hermacht.

Klasse IV ist den Profis vorbehalten, geprüften und ausgebildeten Feuerwerkern, die ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, einen unbescholtenen Lebenslauf sowie Mitarbeit an 26 Feuerwerken nachweisen müssen. Alle fünf Jahre steht ein Wiederholungslehrgang an. Für technisches Feuerwerk, etwa für Bühnenshows, Theater und Konzerte schließlich gibt es die Klasse T 1 und T 2, wobei für Letztere noch ein Befähigungsschein verlangt wird.

Auch für den Handel gibt es strenge Vorschriften. So dürfen nur festgelegte Mengen gelagert werden. Klasse-II-Feuerwerk darf nur von Montag bis Silvester verkauft werden. Dass die Vorschriften beachtet und Feuerwerke nur an Volljährige verkauft werden, kontrollieren Leute vom Amt für Arbeitsschutz. Wer etwa Raketen an Kinder und Jugendliche verkauft, macht sich strafbar.

Die Branche erwartet trotz wirtschaftlicher Flaute mindestens soviel Umsatz wie vergangenes Jahr. Rund hundert Millionen Euro waren das zuletzt - komprimiert auf ganz kurze Zeit: "Wir machen zu Neujahr 80 Prozent unseres Umsatzes", sagte Weco-Sprecher Markus Schwarzer.

Wecos Stück vom Knallerkuchen betrug rund 35 Millionen Euro. Die erwirtschafteten 400 Mitarbeiter in Eitorf und im Zweigwerk im sächsischen Freiberg. "Die Rezession haben wir nicht zu spüren bekommen", sagte Schwarzer.

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