Drei Jahre Haft 54-Jähriger für Messerattacke gegen seine Frau verurteilt

Bonn · Das Landgericht Bonn verurteilt einen Metzger aus Neunkirchen-Seelscheid wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Der Mann rastete aus, weil seine Frau ihn verlassen wollte. Zehn Mal stach er auf sie zu.

 Der Anklagte mit seinem Verteidiger Rüdiger Krechel beim Prozessauftakt im Saal des Bonner Schwurgerichts.

Der Anklagte mit seinem Verteidiger Rüdiger Krechel beim Prozessauftakt im Saal des Bonner Schwurgerichts.

Foto: Ulrike Schödel

Als ihn die Nachricht erreichte, dass seine Frau sich von ihm trennen wollte, war er noch zu Gast bei seinen Schwiegereltern im westfälischen Hagen. Wieder zu Hause in Neunkirchen-Seelscheid betrank sich der 54-jährige gelernte Metzger dann über mehrere Tage, bevor er die gemeinsame Wohnung komplett verwüstete.

Als seine Frau schließlich dort vorbeikam, um persönliche Dinge abzuholen, rastete der Frührentner aus und fiel mit einem Ausbeinmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge über die 31-Jährige her. Vor dem Bonner Schwurgericht wurde der sich reuig zeigende Angeklagte für seine Tat nun am Freitag wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Attacke sei der Tiefpunkt einer Beziehung gewesen, die offenkundig den Erwartungen der beiden Partner nie gerecht geworden sei, fasste die Vorsitzende Richterin zusammen. Kennengelernt hatten sich die zwei Mitglieder der Zeugen Jehovas über ihre Religion. Bereits kurz nachdem man geheiratet hatte und die Frau zu ihrem Mann gezogen war, seien die unterschiedlichen Charaktere aufeinandergestoßen.

Auch die sehr emotionalen Schilderungen der beiden zur Vorgeschichte seien mitnichten widersprüchlich. Sie spiegelten nur schlicht die unterschiedlichen Perspektiven der Partner wider. Ein Thema war immer wieder der Alkoholkonsum des Mannes. Er habe sich dann verändert und sei bereits nach geringen Mengen deutlich aggressiver geworden, hatte die Frau im Verlauf des Prozesses ausgesagt. Bereits bei einem vorausgegangenen Streit habe er sie mit der Kehle gegen eine Wand gedrückt.

Mann habe sich das Leben nehmen wollen

Auslöser der Tat nach vorausgegangenem Alkohol-Exzess war eine Whatsapp-Nachricht: Seine Frau hatte ihm darin nicht nur mitgeteilt, ihn verlassen zu wollen; sie habe zudem einen neuen Partner. Mit dem war sie dann auch am Tattag zur ehelichen Wohnung gefahren, um verschiedene Dinge abzuholen.

Der Mittwochnachmittag habe sich dazu angeboten, weil ihr Mann dann immer in einem Fahrradladen ausgeholfen habe. Weil aber der Wagen ihres Ehemannes vor der Tür stand und sie ihren neuen Freund in ihrem Auto so auf dem Beifahrersitz Platz nehmen ließ, dass dieser die Eingangstüre der ehelichen Wohnung gut im Blick hatte und schnell zu Hilfe eilen konnte, ging das Gericht nicht von einer totalen Arglosigkeit des Opfers aus. Die wäre aber Voraussetzung für den in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten heimtückischen Mordes gewesen. Der Angeklagte habe dennoch zumindest billigend in Kauf genommen, dass sein Opfer durch die Gewaltorgie ums Leben kommen könne, so das Gericht.

Von den insgesamt zehn Stichen seien drei so gefährlich gewesen, dass man in zwei Fällen zumindest von abstrakter Lebensgefahr, im Fall einer Bauchverletzung auch von konkreter Lebensgefahr ausgehen müsse. Beim Strafmaß berücksichtigte die Kammer die mittlerweile gezeigte Reue sowie eine verminderte Schuldfähigkeit: Mindestens 0,7 Liter Whisky hatte der eifersüchtige Täter zuvor getrunken; dazu jeweils zehn Tabletten Ibuprofen und Novalgin genommen. Er habe sich selber das Leben nehmen wollen, bevor seine Frau für ihn überraschend in der Wohnung aufgetaucht sei.

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