Stichwahl im Rhein-Sieg-Kreis Wahlbenachrichtigungen behalten Gültigkeit

KÖNIGSWINTER · In rund einer Woche, am Sonntag, 15. Juni, findet die Stichwahl um das Amt des Landrats für den Rhein-Sieg-Kreis statt. Stimmberechtigt ist, wer bereits für die Hauptwahl stimmberechtigt war, dabei spielt es keine Rolle, ob jemand an der Hauptwahl teilgenommen hat.

Wie die Stadt Königswinter mitteilt, werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Die für die Hauptwahl zugesandten Benachrichtigungen sollen im Wahllokal vorgelegt werden. Wer seine Karte nicht mehr hat, muss sich mit seinem Ausweis oder Pass ausweisen.

Alle, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können bis Freitag, 13. Juni, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Königswinter im Haus Bachem, Drachenfelsstraße 4, die Unterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag kann auch online auf der Internetseite der Stadt Königswinter unter www.koenigswinter.de gestellt werden. Wahlbriefe müssen spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 15. Juni, 16 Uhr, bei der Stadt Königswinter eingegangen sein.

Das Wahlamt im Haus Bachem ist montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Am Wahlwochenende ist das Wahlamt am Freitag, 13. Juni, von 8.30 bis 18 Uhr, am Samstag von

8 bis 12 Uhr sowie am Sonntag von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet.

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