Kommentar zum Erlass des NRW-Innenministeriums Schwere Geburt

Meinung · Auf den ersten Blick ist es kaum zu fassen. Dass das NRW-Innenministerium mehrere Jahre benötigt, um einen vierseitigen Erlass zur Rolle von Verwaltungschefs im RWE-Aufsichtsrat zu verfassen, wundert einen.

Gibt es doch schon seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2011 Regelungsbedarf. Und: In diesen vier Seiten steht nun wirklich nichts Überraschendes – nämlich nur, dass ein Mandat im RWE-Aufsichtsrat durchaus mit einer hervorgehobenen Stellung als Bürgermeister oder Landrat zusammenhängt. Ergo: Das dort verdiente Geld muss an den eigenen Kämmerer weitergeleitet werden. Auf den zweiten Blick jedoch könnte dieser Erlass Signalwirkung besitzen, und genau deshalb war er wohl eine so schwere Geburt. Er könnte Auswirkungen auf andere Nebentätigkeiten haben, denen Hauptverwaltungsbeamte nachgehen. Nicht bloß bei RWE. Wenn das dort verdiente Geld dann nicht mehr in die eigene Tasche fließt, sondern an der Gemeindekasse abgegeben werden muss, dürften viele Amtsinhaber landauf, landab ein langes Gesicht ziehen. Und die werden in NRW meistens von CDU oder SPD gestellt. Insofern ist es kaum verwunderlich, dass das Thema auf Landesebene politisch besonders von den Piraten forciert wurde. Muss man die Parteien und ihre kommunalen Spitzenkräfte deshalb bedauern? Keineswegs. Wenn sie über ihre Ämter an lukrative Nebentätigkeiten kommen, dann gehört das Geld der Allgemeinheit. Das müssten sie gerade in Zeiten knapper Kassen einsehen.

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