Verkehr im Rhein-Sieg-Kreis Rasen ist das häufigste Vergehen

RHEIN-SIEG-KREIS · Seit 55 Jahren besteht in diesen Tagen die Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, der Bund strebt aktuell eine Reform des Punktesystems an. Anlass genug, einmal die häufigsten Verkehrsvergehen im Rhein-Sieg-Kreis zu beleuchten.

 Nach Vorfahrtsmissachtungen kommt es oft zu Unfällen, wie hier bei Menden.

Nach Vorfahrtsmissachtungen kommt es oft zu Unfällen, wie hier bei Menden.

Foto: Axel Vogel (Archiv)

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes, stellt die "Hitliste" vor und erklärt die psychologische Seite der Verstöße. Ordnungswidrigkeiten werden mit ein bis vier Punkten geahndet, Straftaten mit fünf bis sieben Punkten. Bei 18 Punkten wird der Führerschein entzogen.

Geschwindigkeitsübertretung: "Das ist immer noch die Unfallursache Nummer 1", erklärt Dieter Siegberg. "Wenn Leute zu schnell unterwegs sind, dann überschätzen sie sich und ihr Reaktionsvermögen." Ursache für die Eile im Straßenverkehr sei oft falsches Zeitmanagement.

Die 18 Kameras, die an den 56 Mess-Standorten des Kreises eingesetzt werden, sowie die zwei mobilen Messstationen registrierten im Jahr 2012 insgesamt 130.000 Geschwindigkeitsübertretungen. Siegberg: "In 90 Prozent der Fälle blieb es bei einem Verwarngeld."

Die Spitzenreiter: Auf der L 331 am Petersberg in Königswinter wurde ein Autofahrer mit 127 Stundenkilometern erwischt. Dort gilt Tempo 50, ebenso wie in Hennef-Greuelsiefen: Dort fuhr jemand innerhalb des Ortes 62 Kilometer zu schnell.

Der Strafenkatalog ist breit gefächert, grundsätzlich werden Überschreitungen in geschlossenen Ortschaften härter geahndet. Fährt man dort mindestens 31 Stundenkilometer zu schnell, ist man seinen Führerschein für einen Monat los. Bei mehr als 70 Stundenkilometern Übertretung sind es drei Monate Fahrverbot (vier Punkte, 680 Euro Bußgeld innerorts, 600 Euro außerhalb).

Drängler und Bremser: Die Hälfte der Geschwindigkeit in Metern - das ist die Faustformel für den Mindestabstand. "Die Unterschreitung des Mindestabstands kommt häufig vor", sagt Siegberg. "Allerdings lassen sich Verstöße technisch nicht so leicht überwachen wie die Geschwindigkeit."

Auf der A59 bei Troisdorf betreibt die Autobahnpolizei gelegentlich eine Messeinrichtung. Drängler werden mit einem Bußgeld zwischen 25 und 600 Euro belegt. Auch Fahrverbote von ein bis drei Monaten sind drin.

Allerdings geht nicht nur von Dränglern eine Gefahr aus, sondern auch von mutwilligen Bremsern, die ihren Hintermann zur Räson bringen wollen. Auch zu langsames Fahren kann für den Fahrer Konsequenzen haben: Bewegt er sich auffallend unsicher im Verkehr, kann ihn jeder dem Straßenverkehrsamt des Kreises melden. Siegberg: "Wir sehen uns den Betroffenen dann näher an."

Überfahren von roten Ampeln: "Das passiert jungen wie alten Autofahrern", erklärt Dieter Siegberg. "Viele denken: 'Das schaffe ich noch!' - eine Leichtsinnigkeit, die schwerwiegende Folgen haben kann." Im Jahr 2012 wurden im Kreis 399 Verfahren eingeleitet, dabei war die Rotlichtmissachtung allein in 52 Fällen Unfallursache.

Wer über 'Rot' fährt, handelt sich ein Bußgeld von 90 Euro und drei Punkte ein. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind 200 Euro und vier Punkt sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Kommt dann auch noch eine Sachbeschädigung dazu, kostet es 360 Euro (vier Punkte, ein Monat Fahrverbot).

Vorfahrtsverletzung: Im Kreis war sie im vergangenen Jahr 531 Mal Ursache von Unfällen. Der Verursacher zahlt 100 Euro Strafe und kassiert drei Punkte. Außerdem wurden 2012 im Kreis 131 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Verkehrsteilnehmer eingeleitet, weil sie beim Linksabbiegen den Gegenverkehr missachtet haben (zwei Punkte).

Die Ursachen? "Es ist immer wieder dasselbe: Stress, Ungeduld und Unachtsamkeit", sagt Siegberg. Was er ebenfalls immer wieder beobachtet: Je übersichtlicher die Straße, desto riskanter die Fahrweise. Bei unübersichtlichen Straßenecken hingegen würden sich Verkehrsteilnehmer in der Regel automatisch vorsichtiger verhalten.

Alkohol und Drogen: "Hier besteht unter den Autofahrern eine gewisse Risikobereitschaft. Leider wird nicht in dem Maße kontrolliert, wie es erforderlich wäre", so Siegberg. "Schon bei drei Kölsch ist die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt." Ab einem Wert von 1,1 Promille Alkohol im Blut handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Der Kreis leitete 2012 aufgrund von Polizeikontrollen gegen 67 Kreisbürger Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer ein, 62 mussten sich wegen Drogenmissbrauchs verantworten. Geahndet wird jeder Fall mit vier Punkten in Flensburg, die Geldstrafen variieren zwischen 500 und 1500 Euro, das Fahrverbot zwischen ein und neun Monaten.

Ab 1,6 Promille wird zudem die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) obligatorisch. Polizei und Kreis widmen sich zudem verstärkt dem Drogenmissbrauch, der schwerer nachzuweisen ist. Jedoch verspricht sich Siegberg einiges von neuen Messmethoden der Polizei.

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