Lärmschutzgemeinschaft enttäuscht Hoffen auf die Gerichte

RHEIN-SIEG-KREIS · Enttäuscht ist die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn über die Politik, wenn es um das Thema Nachtflugverbot geht. Sie wirft den Parteien "kontraproduktives Fingerhakeln" vor, ebenso eine "gewollte Oberflächlichkeit" in der Sache.

 Das Thema Nachtflugverbot bewegt weiter die Menschen rund um den Flughafen Köln/Bonn.

Das Thema Nachtflugverbot bewegt weiter die Menschen rund um den Flughafen Köln/Bonn.

Foto: Arndt

Wie berichtet, hat das Bundesverkehrsministerium jüngst - zum zweiten Mal nach 2012 - NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) untersagt, ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in Köln/Bonn zu verhängen. Der Bund hat rechtliche Bedenken. Dies führte zu mehreren Stellungnahmen von Parteien, die sich gegenseitig die Schuld am Scheitern des Nachflugverbots gaben. Der Tenor: Die CDU sieht die rot-grüne Landersregierung in der Pflicht, die Sozialdemokraten vor allem das von der CSU geführte Bundesverkehrsministerium.

Die Lärmschutzgemeinschaft sieht durchaus rechtliche Möglichkeiten, ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen durchzusetzen. Unter Berufung auf ihren Anwalt verweist sie auf eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1999. Dieses habe damals in einem Verfahren zum Flughafen Dresden darauf hingewiesen, dass fluglärmbetroffene Anwohner dem Lärm nicht schutzlos ausgeliefert seien - auch wenn dieser unterhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung liege. Demnach könnten Anwohner Einschränkungen des Betriebs fordern, und zwar auf Grundlage von Paragraf 6 des Luftverkehrsgesetzes.

Dieser Punkt habe zwischen Land und Bund zuletzt überhaupt keine Rolle gespielt, beklagen Wolfgang Hoffmann und Helmut Schumacher von der Lärmschutzgemeinschaft - gerade mit Blick auf den jüngsten Anlauf Groscheks, der sich im Herbst an das Bundesverkehrsministerium gewandt hatte. "Das von Groschek im November 2014 unterzeichnete Schreiben verzichtet auf jegliche rechtliche Argumentation", so Hoffmann und Schumacher.

Sie trauen sowohl der CDU als auch der SPD keinen Durchbruch mehr zu. "Was bleibt, ist das lange Hoffen auf Urteile von Gerichten, die ein Umdenken erzwingen", erklärten die beiden Sprecher weiter. Hoffnung mache ihnen beispielsweise die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember, nach der die Erweiterung des Vorfeldes A am Flughafen Köln/Bonn ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig war. Auch Siegburg und Lohmar wollen gegen den nächtlichen Fluglärm klagen. Dabei wollen sie notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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