Feste Reihenfolge bei Wahl Ergebnisse der Stadträte werden zuletzt ausgezählt

RHEIN-SIEG-KREIS · Bei den Wahlen am Sonntag werden zunächst die Ergebnisse der Europawahl ausgezählt, dann die Stimmen der Landrats- und der Kreistagswahl und im Anschluss die der Bürgermeister- und Stadt- beziehungsweise Gemeinderatswahlen.

Diese Reihenfolge regeln die Paragrafen 49, Absatz 2, und 75 d der Kommunalwahlordnung. Landrat Frithjof Kühn wies die Bürgermeister im Kreis gestern in einem Brief eindringlich darauf hin, dass die vorgegebene Reihenfolge "zwingend einzuhalten" sei. Kühn nahm dabei Bezug auf "einige Vorkommnisse anlässlich der Kommunalwahl 2009".

Er spielt damit darauf an, dass nach den Wahlen 2009 die Ergebnisse der Siegburger Bürgermeisterwahl früher im Kreishaus gelandet waren als die der Landratswahl. Die Stadt Siegburg hatte das damit begründet, dass sehr viele Freiwillige beim Stimmenzählen geholfen hätten, so dass die Wahlen parallel ausgezählt worden seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort