Milzriss nach Schulhofprügelei 14-Jähriger nach Schlägerei an Schule in Troisdorf verklagt

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Ein 14-jähriger Schüler steht vor Gericht, weil er einen Mitschüler auf einer Schule in Troisdorf lebensgefährlich verletzt hat. Er soll 1500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen - die Richter sehnen ein versöhnliches Ende herbei.

Ein Jahr zuvor noch waren sie gute Freunde gewesen. In der 8. Klasse jedoch kam es zwischen dem 14-jährigen Schüler Max K. und dem ein Jahr älteren Benjamin R. (alle Namen geändert) zum Zerwürfnis. Und nicht nur das: Der 15-Jährige wurde gemobbt, ausgegrenzt, mit Käsestückchen oder Gurkenscheiben attackiert und verlacht. Nicht zuletzt, weil er seit Kindertagen an einem Herzfehler leidet. Er sei ja „behindert“, so der Vorwurf einer gegnerischen Clique aus seiner Klasse, der sich Max angeschlossen hatte. Nach zahlreichen Provokationen kommt es am 7. Juni 2016 nach der neunten Schulstunde auf dem Schulhof eines Gymnasiums zu einer Prügelei zwischen den einstigen Kumpels. Für Benjamin R. mit schlimmen Folgen.

Vor dem Bonner Landgericht saßen sich Max K. und Benjamin R. am Dienstag gegenüber: Die Eltern des heute 17-Jährigen haben den Jüngeren auf 1500 Euro Schmerzensgeld verklagt. Denn Max K. hatte dem Klassenkameraden - um die Prügelei zu beenden - einen Faustschlag in den Bauch versetzt; hierdurch riss dem einstigen Freund die Milz. Die lebensbedrohliche Verletzung wurde erst einen Tag später in der Klinik entdeckt; da war der gesamte Bauchraum bereits voller Blut. Acht Tage musste Benjamin auf der Intensivstation bleiben. Die Folgen des Schlages, so die Klage, seien bis heute nicht überwunden.

Kammer macht Vergleichsvorschlag

Normalerweise werden nach Unfällen oder Prügeleien in Schulen die Schäden von der Gemeindeunfallkasse des Schulträgers übernommen; ein Schmerzensgeld ist nicht einklagbar. Das ist nur möglich, wenn dem „Täter“ nachzuweisen ist, dass er nicht grob fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt hat. Davon geht die aktuelle Klage auch aus: Max habe gewusst, dass Benjamin unter einem Herzfehler leidet und deswegen auch Medikamente zur Blutverdünnung nehmen muss. Dennoch habe er ihm den gefährlichen Schlag versetzt.

Das Amtsgericht Siegburg hatte in erster Instanz Benjamin R. die 1500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen; dagegen waren Max’ Eltern in Berufung gegangen. Er habe seinen Klassenkameraden niemals so schwer verletzen wollen, beteuerte der 16-Jährige am Dienstag im Prozess. Zwar räumte Max K. auch ein, von dem Herzfehler gewusst, aber im Eifer des Gefechts nicht daran gedacht zu haben.

Ob es ein Vorsatz war oder nicht, sei am Ende schwer zu entscheiden, meinten die Richter der 8. Zivilkammer unter Vorsitz von Dr. Markus Weber, „vieles spricht dafür, aber auch einiges dagegen“. Wichtiger war der Kammer ein versöhnliches Ende bei einer „Geschichte, die viel, viel schlimmer hätte ausgehen können“ - und machte einen Vergleichsvorschlag: Max K. zahlt

500 Euro, „als Zeichen, dass die Tat nicht in Ordnung war“. Keinesfalls sollte der Fall „mit Sieg oder Niederlage enden“, so Dr. Weber, „das wäre ein ganz falsches Signal.“

Über den Vorschlag wollen die Parteien jetzt nachdenken.

(AZ: Landgericht Bonn 8 S 127/179)

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