Jugendamt legt Bericht vor Zahl der Erziehungshilfen in Königswinter steigt

Königswinter · Laut Bericht des Jugendamts Königswinter steigt die Zahl der Erziehungshilfen in der Stadt. Die Zahl der Meldung von Kindeswohlgefährdungen hat sich im Jahr 2017 um 52 Prozent erhöht.

 Zum Wohl des Kindes: Heimunterbringungen sind in der Jugendhilfe oft das letzte Mittel.

Zum Wohl des Kindes: Heimunterbringungen sind in der Jugendhilfe oft das letzte Mittel.

Foto: picture-alliance/ ZB

Laut dem Tätigkeitsbericht und dem Bericht zur Entwicklung der Fallzahlen im allgemeinen Sozialen Dienst des Königswinterer Jugendamtes, der zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgelegt wird, wurden 2017 insgesamt 149 Hilfen geleistet. 2016 waren es 135, 2008 waren es nur 80.

Im Jahr 2017 waren 85 stationäre Heimunterbringungen erforderlich, zwei Unterbringungen weniger als 2016, als die Zahl von 59 (2015) auf 87 gestiegen war. Die damals deutliche Steigerung erklärt die Verwaltung mit der notwendigen Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Mit 160 Hilfen auf 10.000 jugendliche Einwohner habe Königswinter im Jahr 2016 aber noch deutlich unter dem Landesschnitt in Nordrhein-Westfalen mit 359 Hilfen gelegen. Im laufenden Jahr waren bis zum 31. August 75 stationäre Unterbringungen notwendig. Dazu kamen 34 ambulante und teilstationäre Heimaufenthalte.

Die Zahl der Meldung von Kindeswohlgefährdungen ist im Jahr 2017 um 52 Prozent von 80 auf 122 angestiegen. Ein Erklärungsansatz der Verwaltung ist das inzwischen standardisierte Meldeverfahren der Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt. Auch habe sich das Meldeverhalten aus dem Gesundheitsbereich von Ärzten, Therapeuten und Hebammen geändert. Grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass in einem Drittel der Fälle keine Gefährdung vorliege, in einem Drittel Unterstützungsbedarf bestehe und in einem weiteren Drittel tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung gegeben sei.

Im Jahr 2008 hatte die Zahl der bearbeiteten Kindeswohlgefährdungen noch bei nur 22 gelegen. Im laufenden Jahr wurden bis zum 31. August bereits 65 Fälle bearbeitet. Die Zahl der Inobhutnahmen mit Widerspruch der Eltern und Einschaltung des Familiengerichts ist von 2016 auf 2017 von sechs auf vier Fälle zurückgegangen. In 19 Fällen (2016: 21 Fälle) kam es 2017 zu einer Inobhutnahme ohne Widerspruch der Eltern.

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