Gerichtsprozess gegen Mann aus Königswinter Vater stiftete Sohn an, Feuer zu legen

Königswinter · Sein heute 15-jähriger Sohn sitzt als Intensivtäter bereits für drei Jahre hinter Gittern, weil er in Königswinter die Tafel verwüstete, Brände legte und in Häuser einbrach. Nun muss auch sein Vater ins Gefängnis.

Ein Bonner Schöffengericht verurteilte den 58-Jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft wegen Anstiftung zur Brandstiftung und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen zur Tatzeit 14-jährigen Sohn beauftragt hatte, den Wagen von Bekannten an einen ruhigen Ort zu fahren und zu verbrennen.

Was ist das für ein Vater, der sein minderjähriges Kind zu einer solchen Straftat anstiftet? Das war die zentrale Frage, die sich schon Anfang des Jahres im Prozess gegen den heute 15-Jährigen vor der Bonner Jugendkammer gestellt hatte. Damals stand sogar die Frage im Raum, ob der Vater nicht noch mit weiteren Straftaten des Sohnes zu tun hatte. Denn der Vater war selbst justizbekannt, bereits mehrfach vorbestraft wegen Eigentumsdelikten und Raubes und hatte schon im Gefängnis gesessen.

Er hatte den heute 15-Jährigen und die zwei jüngeren Söhne nach der Scheidung von deren Mutter alleine großgezogen. Und auch sein Sohn war bereits als Strafunmündiger polizeibekannt und fiel auf durch Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch.

Als der Junge Anfang des Jahres vor der Bonner Jugendstrafkammer landete, hatten sich 80 Anklagen gegen ihn angesammelt – darunter Einbrüche und die vom Richter im Urteil als besonders asozial bezeichnete Verwüstung der Tafel, von der die Familie des Täters selbst profitiert hatte, und mehrere Brandstiftungen. Und zu einer davon stiftete ihn der Vater an.

Davon ist das Schöffengericht überzeugt und geht von folgendem Sachverhalt aus: Im März 2015 fuhr der 58-Jährige zusammen mit seinem damals 14-jährigen Sohn und dessen Freund nach Bonn, wo sie den Mercedes einer Familie suchten, an der sich der Vater rächen wollte. Das Motiv für diese Rachsucht konnte nun auch das Schöffengericht nicht klären.

Sohn führte Auftrag aus

Fest steht für das Gericht nur: Der 58-Jährige hatte mit einem der Männer aus der Familie einmal Autogeschäfte gemacht. Als der Vater den Wagen entdeckte, gab er dem minderjährigen Sohn den Autoschlüssel und den Auftrag, den Wagen an einem entlegenen Ort zu verbrennen. Und der Sohn führte diesen Auftrag aus.

Zusammen mit dem Freund raste er mit 170 Stundenkilometern über die A 565 und später über die B 42 nach Königswinter zum Parkplatz des Lemmerzbades. Dort stellte er den Wagen ab, telefonierte noch mit seinem Vater, wie er am effektivsten das Feuer legen könne, schüttete Feuerzeuggas auf die Sitze und zündete es an.

Das Fenster hatte er geöffnet, um die Flammen durch Sauerstoffzufuhr anzuheizen. Der Wagen brannte völlig aus. Vor Gericht bestritt der Vater, den Sohn angestiftet zu haben. So wie sein Sohn in seinem eigenen Prozess schon bestritten hatte, den Wagen abgefackelt zu haben. Doch beide wurden belastet durch den Freund des heute 15-Jährigen, der dabei gewesen war. Und ihm glaubten die Richter.

Sorgerecht in Gefahr

Für das Schöffengericht stand nun fest: Was der 58-Jährige getan hat, ist so gravierend, dass eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kommt. Das Gericht berücksichtigte zwar, dass der Mann dann das Sorgerecht für seine Söhne – die zwei jüngeren sind mit seinem Einverständnis in Pflegefamilien untergebracht – verlieren kann.

Aber Schöffenrichter Dirk Hackler brachte das Ungeheuerliche des Falles auf den Punkt: „Er hat seinen erst 14-jährigen Sohn zu einer Brandstiftung angestiftet.“ Der 58-Jährige will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort