Im Jahr 2017 Urteil nach tödlichem Unfall in Königswinter gefällt

Königswinter · Im Januar 2017 kollidierten ein Auto und ein Radfahrer in Königswinter. Der Radfahrer starb noch an der Unfallstelle. Nun wurde das Urteil gegen den Autofahrer gefällt.

Freispruch vor dem Amtsgericht Königswinter für jenen Autofahrer, der im Januar 2017 auf der L268 bei Sandscheid mit seinem Pkw mit dem Radfahrer Stephan Martini kollidierte, der noch an der Unfallstelle starb: Der heute 58-jährige Wagenlenker war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nach zwei Prozesstagen erklärte die Richterin am Freitag, dass das Urteil nicht aufgrund erwiesener Unschuld gefällt werde, sondern "weil wir den Unfall nicht bis ins letzte Detail nachvollziehen können". Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Es war noch einmal emotional geworden an diesem Tag, der von weiteren Zeugenbefragungen, der erneuten Anhörung des Sachverständigen und den anschließenden Plädoyers geprägt war.

Nach dem Urteil schauten Familienangehörige und Freunde betroffen, die Lebensgefährtin des Opfers brach in Tränen aus, der Vater des verstorbenen Radfahrers blickte versteinert. Er hatte nach dem Plädoyer der Anwältin der Nebenklage, neben der er während der Prozesstage gesessen hatte, das Wort ergriffen und eine Verurteilung von zwei Jahren auf Bewährung gefordert sowie eine monatliche Zahlung von hundert Euro über einen Zeitraum von 25 Jahren für die Lebensgefährtin seines Sohnes. Vater Rudolf Martini nach dem Prozess: "Ich muss eine Nacht darüber schlafen und schauen, ob wir in Berufung gehen. Das ist noch offen." Richterin Alexandra Pohl hatte am Schluss ihrer Erläuterungen den Beteiligten beider Seiten alles Gute gewünscht, dass sie ihren Frieden finden und weiterleben können.

Keine leichte Urteilsfindung

Das Gericht hatte es sich nicht leicht gemacht bei der Urteilsfindung. Radfahrer und Autofahrer waren in gleicher Richtung zwischen Oberpleis und Eudenbach unterwegs, es gab keinen Gegenverkehr, keine unmittelbaren Unfallzeugen. Die Richterin bei der Urteilsverkündung: "Aufgrund der vielen Fragezeichen konnte nichts anderes als der Freispruch herauskommen." Ihr sei bewusst, dass dieses Verfahren für die Angehörigen nicht befriedigend sei. Man möchte wissen, was passiert ist, man möchte Gerechtigkeit. "Aber wir können nicht sicher feststellen, wie der Unfallhergang war."

Der Staatsanwalt betonte: "Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist juristisches Hochreck." Für eine Verurteilung müsse dem Angeklagten ein Sorgfaltsverstoß nachgewiesen werden, der ursächlich sei für die Kollision mit Dr. Martini. Aber es gebe weder Hinweise auf Ablenkungen während der Fahrt, etwa durch ein Handy, noch auf einen Verstoß wegen Drogen- oder Alkoholkonsums. Mit 77 km/h sei er mithin zu schnell gewesen bei erlaubten 70 Stundenkilometern; aber laut Gutachter wäre auch bei Tempo 70 die Kollision nicht vermeidbar gewesen.

Der Staatsanwalt ging auf die Schlenkerbewegung des Radfahrers ein, die von den Zeugen im Wagen, Ehefrau und Neffe, ins Spiel gebracht worden war. Noch an diesem zweiten Prozesstag hatte ein Zeuge, der als erster den Unfallort erreicht hatte, ausgesagt, ihm sei von einem Schlenker berichtet worden. Der Staatsanwalt: "Das können wir nicht ungläubig wegwischen." Umfangreiche Berechnungen des Sachverständigen in Metern, Zentimetern und Sekunden, die sich auf das Auslesen der Fahrzeugwerte und die Spurenlage am Unfallort stützten, hatten verdeutlicht, was alles möglich gewesen wäre, wenn etwa das Opfer tatsächlich einen Schlenker gemacht hätte, um zum Beispiel einem Schlagloch auszuweichen.

"Es wird immer Unzufriedenheit geben"

Der errechnete Abstand zwischen Auto und Rennrad erfordere zwingend, so der Staatsanwalt, den Freispruch des Angeklagten.

Bastian Biegel, der Anwalt des Angeklagten, richtete sein Wort besonders an den Nebenkläger: "Der Unfall ist unglaublich schlimm. Egal, wie das Urteil ausfällt, es wird immer Unzufriedenheit geben. Aber auch mein Mandant leidet täglich unter dem Ereignis." Die Vorgänge seien unaufgeklärt geblieben; er forderte Freispruch. Die Anwältin der Nebenklage betonte: "Der Angeklagte hat den Unfall allein verschuldet." Er hätte langsamer und mit größerem Abstand fahren müssen. Dieser Unfall sei vermeidbar gewesen.

Rudolf Martini hatte ebenfalls vor dem Richterspruch das Wort erbeten: "Der Angeklagte hatte eine ganze Straße zur Verfügung, warum hat er nicht die Möglichkeit genutzt, vorbeizufahren?! Ich weigere mich, an diesen Schlenker zu glauben! Mein Sohn war ein erfahrener Radrennfahrer." Und: "Der Angeklagte müsste eigentlich ins Gefängnis, aber ich will nicht, dass die ganze Familie leidet."

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