Zur Kostendeckung Stadt Königswinter erhöht Gebühren für Rettungsdienst

Königswinter · Wer böswillig den Rettungsdienst alarmiert, muss in Königswinter den dann folgenden Einsatz bald selbst zahlen. Außerdem hebt die Stadt den Verdienstausfall für Feuerwehrleute an.

 Einsatzkräfte der Feuerwehr in Königswinter sollen bei Verdienstausfall bald mehr Geld erhalten.

Einsatzkräfte der Feuerwehr in Königswinter sollen bei Verdienstausfall bald mehr Geld erhalten.

Foto: Jens Kleinert

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Königswinter hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit Änderungen für den Rettungsdienst befasst. Zum einen empfahl der Ausschuss eine neue Gebührensatzung. Zum anderen ging es um eine Satzung, die den Verdienstausfall von Feuerwehrleuten, die beruflich selbstständig sind, sowie Zuschläge für Arbeitgeber abhängig beschäftigter Feuerwehrleute regelt. Teuer wird es für Menschen, die den Rettungsdienst grundlos in Anspruch nehmen.

Ziel der neuen Gebührensatzung ist es, den Rettungsdienst der Stadt kostendeckender als bisher zu betreiben, so die Verwaltung. Bedeutet konkret: Einige Leistungen sollen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dazu zählen der Transport von Blutkonserven, Organen und Ähnlichem, die Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen sowie die „missbräuchliche“ oder „böswillige“ Alarmierung des Rettungsdienstes.

Diskussionen gab es über die Definition der Begriffe. Laut Dezernentin Heike Jüngling schließe „missbräuchlich“ Fälle ein, in denen der Rettungsdienst für unverhältnismäßige Verletzungen gerufen werde, zum Beispiel für einen kleinen Schnitt in den Finger. Der Verursacher müsste laut Satzung dann die Hälfte der anfallenden Gebühren zahlen. Den gesamten Betrag müsste er bei böswilligen Alarmierungen tragen, also wenn jemand ohne Verletzung nur „aus Spaß“ den Notruf gewählt habe.

Mehr Geld für Feuerwehrleute und Arbeitgeber

Eine zweite Satzung sieht vor, die Sätze bei Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Königswinter zu erhöhen. Der Regelstundensatz soll demnach von 20,45 auf 21 Euro steigen, der Höchstsatz von 30,68 auf 40 Euro.

Ebenso sollen private Arbeitgeber mehr Geld in Form einer Zulage erhalten. Arbeitgeber können laut Gesetz die Arbeitsentgelte inklusive Nebenkosten erstattet bekommen, wenn ihr Angestellter für die Feuerwehr freigestellt wird. Zusätzlich können Gemeinden den Arbeitgebern einen Zuschlag zahlen, der sie dazu motivieren soll, ihre Arbeitnehmer freizustellen. Dabei geht es um 20 Prozent der kombinierten Lohn- und Nebenkosten. Je nachdem, wie viel Verdienstausfall geltend gemacht wird, geht die Stadt davon aus, den Haushalt insgesamt mit 5000 bis 7000 Euro jährlich mehr zu belasten.

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