Lebensgefährtin in Brand gesetzt Sechs Jahre Haft für 50-Jährigen aus Königswinter

Bonn/Königswinter · Das Bonner Landgericht hat einen Dauercamper aus Königswinter wegen besonders schwerer Brandstiftung und Körperverletzung verurteilt. Der zum Tatzeitpunkt stark alkoholiserte Angeklagte hatte vor Gericht beteuert, dass er seine Lebensgefährtin nicht in Brand setzen wollte.

Das Bonner Landgericht hat einen 50-jährigen Dauercamper aus Königswinter am Donnerstag wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Garten- und Landschaftsbauer hatte am 29. September 2018 seine Lebensgefährtin im Campingwagen mit Benzin übergossen.

Durch die Benzindämpfe und eine brennende Duftkerze in der Nähe war es zu einer Stichflamme gekommen, die den gesamten Caravan in Brand gesetzt hatte. Die 50-Jährige stand auf einen Schlag in Flammen. In Panik hatte der Angeklagte die brennende Freundin aus dem Wohnwagen gezerrt und die Flammen gelöscht.

Damit hatte er sie vor dem sicheren Tod bewahrt. Durch diese "Rettungsaktion" musste sich der 50-Jährige – wegen des sogenannten Rücktritts vom Versuch – nicht wegen eines Tötungsdeliktes verantworten. Die Bonner Kammer geht jedoch davon aus, dass der Angeklagte den Brand vorsätzlich gelegt hat. "Es war Ihnen klar, dass das ein Tanz auf der Rasierklinge war. Sie wussten, dass da eine Kerze steht und die Gefahr der Explosion groß ist", sagte der Kammervorsitzende Jens Rausch in der Urteilsbegründung.

Zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert

Allerdings sei der 50-Jährige an dem Abend "blind vor Wut" und mit zwei Promille stark alkoholisiert gewesen. Deswegen geht die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Tat aus.

Bei dem Streit war es um einen jüngeren Mann auf demselben Campingplatz gegangen, mit dem der Angeklagte regelmäßig "zusammengehockt und viel Alkohol getrunken" hatte. Um ihren Freund zu provozieren, hatte seine Lebensgefährtin, Mutter von vier Kindern, ihn an diesem Abend gefragt, ob er homosexuell sei.

Daraufhin hatte der Angeklagte wütend den Wagen verlassen, seinen Hund mitgenommen, diesen im Auto gesichert und den Kanister geholt. Die 50-Jährige erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades, mindestens 36 Prozent der Haut waren verbrannt. Bis heute hat sie sich nicht von dem Anschlag erholt. Sie ist so stark traumatisiert, dass sie sich an viele Dinge nicht mehr erinnern kann. Ab und zu nur Bruchstücke, so die Frau als Zeugin vor Gericht.

Der Angeklagte beteuert, er habe nur drohen wollen

Sicher ist sie jedoch, dass der Angeklagte das Benzin nicht nur im Wagen verteilt, sondern ihr auch über die Beine gekippt hatte: "Ich habe gemerkt, dass ich Benzin an mir hatte. Ich merkte, wie es plötzlich puffte und ich keine Luft mehr bekam."

Der Angeklagte hatte im Prozess beteuert, dass er die Freundin auf keinen Fall in Brand setzen wollte. "Ich wollte nur Druck machen, ihr drohen!" Die Verteidigerin ist deswegen von einer fahrlässigen Brandstiftung ausgegangen und hatte im Plädoyer eine milde Strafe gefordert. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft beantragt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort