21-Jährige aus Königswinter verurteilt Schülerin setzt aus Rache Pavillon in Brand

Bonn/Königswinter · Weil sie sich an einem 30-Jährigen rächen wollten, haben Jugendliche aus Königswinter einen Pavillon mit dem darunter geparkten Motorrad gezielt abgefackelt. Das Amtsgericht hat nun eine 21-Jährige aus der Clique verurteilt.

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Der Pavillon brannte lichterloh, und das Motorrad, das darunter geparkt war, sah aus wie ein schwarzes Ungeheuer. Die Maschine, die noch einen Wert von 3000 Euro hatte, war am 25. März 2017 gezielt abgefackelt worden. Den Racheplan hatte eine Clique aus Königswinter nach einem Saufgelage in einem Bootshaus am Rhein gefasst.

Geschädigt werden sollte ein 30-Jähriger, mit dem sie alle irgendwie Stress gehabt hatten. Den kollektiven Zorn hatte der Kumpel auf sich gezogen, weil er das neue Handy einer 17-Jährigen in den Rhein werfen wollte. Das Motorrad jedoch, an dem die aufgebrachte Gruppe ihr Mütchen kühlen wollte, gehörte noch nicht mal dem 30-Jährigen, sondern dessen Vater.

21-Jährige nimmt die Schuld auf sich

Wegen Brandstiftung musste sich jetzt eine 21-jährige Schülerin vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Die damals 19-Jährige hatte die Tat als einzige gestanden. Auch im Prozess nahm sie jetzt die alleinige Schuld auf sich. Sie habe den Inhalt eines Benzinkanisters, der im Pavillon gestanden hatte, über die Maschine gekippt und mit einem Feuerzeug angezündet. Alles habe sofort in Flammen gestanden.

Selbst ihre Haare hatten Feuer gefangen; dabei verlor sie die Hälfte ihrer Haarpracht. Anschließend, so die Angeklagte, habe sie den Kanister hinter einem Auto versteckt. Sämtliche Dinge, die unter dem Pavillon abgestellt waren – wie zwei Kompressoren, Kühlschrank und auch eine Werkzeugsammlung – wurden durch das Feuer zerstört; ein Anhänger, der in der Nähe stand, war teilweise abgebrannt. Der Gesamtschaden: rund 10.000 Euro.

Zu Jugendstrafe verurteilt

Den kriminellen Ausraster hatte die Schülerin noch in der Tatnacht ihren Adoptiveltern gebeichtet, die mit ihr sofort zur Polizei gegangen waren. Die 19-Jährige war zu dieser Zeit ziemlich aus dem Ruder gelaufen und wiederholt aufgefallen, meist nach exzessiven Alkoholgelagen mit Whisky und Gin. Dazu gehörten Diebstähle, Schwarzfahrten, aber auch eine weitere Brandstiftung.

Das Jugendschöffengericht verurteilte die 21-Jährige schließlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Dabei war es von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen. Da die Brandstiftung bereits fast zwei Jahre zurückliegt und die Angeklagte seitdem nicht mit weiteren Straftaten aufgefallen ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss sie 100 Sozialstunden ableisten und eine Suchttherapie machen. 2000 Euro hatte die Brandstifterin mit Hilfe ihrer Eltern dem Vater des Freundes für das zerstörte Motorrad gezahlt.

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