Urteil in Bonn Prügel wegen Zigarette: 16 Monate Haft auf Bewährung

KÖNIGSWINTER/BONN · Weil er keine Zigarette bekam, verprügelte ein 22 Jahre alter Troisdorfer einen jungen Mann, der in Königswinter auf die Straßenbahn wartete.

Kurz darauf raubte der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma das Opfer dann auch noch aus. Am Donnerstag musste sich der Angeklagte für die Tat vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Am späten Abend des 21. Februar saß der 21-Jährige aus Siegburg, der als Koch in einem Königswinterer Hotel arbeitet, an der Haltestelle und wollte den Heimweg antreten. Doch daraus wurde nichts: Der Angeklagte, der mit mehreren Freunden unterwegs und angetrunken war, bat ihn um eine Zigarette. Als der Koch antwortete, dass er nur noch zwei habe, entwickelte sich ein Streit. Der Angeklagte packte den

21-Jährigen am Kragen und schlug ihm ins Gesicht. Gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern wurde das Opfer in die Ecke eines Wartehäuschens gedrängt und mehrfach geschlagen. Aufgeklärt werden konnte die Tat offenbar nur, da ein 24-jähriger Arbeitskollege des Kochs an der Haltestelle erschien und sich einmischte. Da er den Angeklagten kannte, konnte er den Schläger benennen.

Zunächst beruhigte sich die Situation. Als der Koch und sein Kollege jedoch zurück zum Hotel gehen wollten, liefen ihnen der Angeklagte und eine weitere Person hinterher. Sie verlangten Bargeld und nahmen zehn Euro, die der Koch ihnen gab. Vor dem Schöffengericht behauptete der Angeklagte, er habe an jenem Abend so viel getrunken, dass er sich nicht mehr an alles erinnern könne.

Er wisse allerdings noch, dass sich der Streit daran entzündet habe, dass der Koch ihm seine Zigarette aus dem Mund geschlagen habe. Da habe er ein Mal zugeschlagen. Den Raub bestritt der 22-Jährige. Die Staatsanwältin und die Richter glaubten letztlich der Schilderung des Opfers. Selbst der Verteidiger musste einräumen, dass an einer Verurteilung kein Weg vorbeiführt. Er sah allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten.

Dem schloss sich das Schöffengericht nicht an: Der 22-Jährige wurde wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Angeklagte 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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