52-Jähriger erhält acht Jahre Haft Totschlag in Ittenbach: Der Fall Sigrid Paulus

BONN · Der Zuschauerraum im Bonner Schwurgerichtssaal ist voll, als die Kammer ihr Urteil fällt über den Mann, der seine Frau Sigrid Paulus am 14. Februar 2008 erwürgte und ihre Leiche im Keller einbetonierte: "Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt", verkündet Kammervorsitzender Josef Janßen. Der 52-jährige Mann sitzt reglos neben seinem Verteidiger, als er die Strafe hört.

Ihm gegenüber sitzen sein Sohn und drei Schwestern seiner Frau als Nebenkläger und blicken ihn an. Seine Tochter, die ebenfalls als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, sitzt wieder in der letzten Zuschauerreihe, neben ihr erneut ein Notfallseelsorger. Sie alle hören gebannt zu, als der Richter das Urteil begründet.

"Die Tötung eines Menschen ist immer schlimm - schlimm für das Opfer und schlimm für die Hinterbliebenen, und hier vor allem für die Kinder, die damit leben müssen, dass es der Vater war, der ihre Mutter tötete", sagt der Richter. Aber, fügt er hinzu: "Möglicherweise auch für den Täter, der nicht wusste, dass er zu einer solchen Gewalttat fähig ist und nun damit leben muss." Und dann schildert der Richter, wie es dazu kam.

"Wie so oft, wenn eine Beziehung in einer Katastrophe endet, geschieht die Tötung des Partners nicht plötzlich", so Janßen. Es gebe immer einen Vorlauf, und beide hätten daran ihren Anteil. Immer häufiger sei es zu Streit zwischen den Eheleuten gekommen, und Sigrid Paulus warf ihrem Mann vor, als Familienvater und Versorger versagt zu haben. Denn der Mann war mehrfach als Gastronom gescheitert. Doch statt sich der Situation und den Konflikten zu stellen, beschwichtigte er, lavierte und beging dabei auch Vermögensdelikte.

Dann kam der 14. Februar 2008, und er begann wie jeder Tag. Doch als beide im Bad waren und Sigrid Paulus ihn wieder einmal wegen der Arbeitslosigkeit und der Finanzmisere anging, passierte es: Als sie ihn schubste, schubste er zurück, und als sie stürzte und ihn nun an den Armen packte und anschrie, sei es zu einer "affektiven Entladung" gekommen. "Nun reichte es ihm", erklärt der Richter, "er konnte es nicht mehr aushalten, und er wollte es auch nicht mehr aushalten. Er wollte endlich Ruhe." Er packte sie am Hals "und drückte zu, bis sie tot war. Er wollte sie töten", so Janßen. "Denn wer seinem Opfer minutenlang kraftvoll den Hals zudrückt, der weiß, was er tut."

Eine der Schwestern der Getöteten bekommt plötzlich keine Luft mehr und droht zusammenzubrechen. Sie wird von Verwandten aus dem Saal geführt und von Sanitätern versorgt. Sie hört nicht mehr, wie Richter Janßen erklärt, warum es dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen darf, dass er die Leiche einbetonierte und seine Kinder belog. "Es ist nicht strafbar, seine Tat zu vertuschen, dazu hat jeder Straftäter das Recht."

Die entscheidende Frage sei für das Gericht: "Welche Strafe wird der Tat und vor allem denen, die damit leben müssen, gerecht?" Denn Sigrid Paulus sei tot. "Und nichts, aber auch gar nichts macht sie wieder lebendig." Für den Angeklagten spreche sein Geständnis, und dass es eine Spontantat gewesen sei. Gegen ihn aber die Art der Tötung: "Erwürgen ist für das Opfer eine schlimme Art zu sterben, weil es so lange dauert." Deshalb halte das Gericht acht Jahre Haft für angemessen.

Bevor der Angeklagte in Handschellen aus dem Saal gebracht wird, blickt er in den Zuschauerraum, wo seine Tochter sitzt. Deren Anwältin Gudrun Roth erklärt: Das Urteil wolle die 21-Jährige nicht kommentieren. Sie habe nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater verloren. "Sie ist aber mit ihm im Dialog." Ob sie ihm verzeihen könne, sei noch zu früh zu sagen. Verteidiger Benedikt Pauka versichert: Dass sein Mandant so gefasst sei, sage nichts über dessen Innenleben: "Die Tat ist schrecklich, damit muss er leben."

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