Altstadt in Königswinter Mehr kostenpflichtige Parkplätze ab 1. April

Königswinter · In Königswinter soll am 1. April eine neue Parkgebührenordnung in Kraft treten, die einige Änderungen mit sich bringt. Ein Überblick.

Ab dem 1. April wird Parken in der Königswinterer Altstadt teurer. Von 450 ganzjährig bewirtschafteten Stellplätzen verspricht sich die Stadt in diesem Jahr Mehreinnahmen von 150.000 und im kommenden Jahr von 200.000 Euro. So ist zum Beispiel das Parken an der Rheinallee, in der Winzerstraße, der Generalkonsul-von-Weiß-Straße und in der Straße Am Palastweiher dann nicht mehr kostenlos.

Das nun vorliegende „Park-Konzept Königswinter Altstadt“ ist das Ergebnis von vier Arbeitsgruppensitzungen mit Vertretern von Politik und Bürgerschaft, die zwischen Februar und November 2016 unter Moderation der Verwaltung stattfanden. In der vergangenen Woche stimmte der Bau- und Verkehrsausschuss zu. Wenn auch der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 20. Februar sein Plazet gibt, könnte der Stadtrat das Park-Konzept am 6. März endgültig beschließen.

Die neue Parkgebührenordnung soll am 1. April in Kraft treten. Da jedoch gerade erst die Gespräche über die erforderliche Technik anlaufen, werden dann noch nicht die Parkautomaten zur Verfügung stehen. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Umsetzung in den einzelnen Straßen erfolgen wird, kann die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch nicht nennen.

Die Altstadt wird künftig in vier Parkzonen (Süd, Nord, Zentrum und Ost) eingeteilt. Die Parkgebühren bleiben unverändert bei 25 Cent je halbe Stunde und einer Tageshöchstgebühr von vier Euro. Die Gebührenpflicht gilt von 9 bis 19 Uhr statt bisher von 8 bis 19 Uhr.

Neu ist nach dem Park-Konzept auch: Die Parkplätze am Palastweiher, unter der Drachenbrücke und unter der Ferdinand-Mülhens-Brücke, die bisher nur während der Tourismussaison kostenpflichtig waren, werden in Zukunft ganzjährig bewirtschaftet. Bis auf sechs Parkplätze am Friedhof, wo die Parkscheibenregelung gelten soll. Das gebührenfreie Kurzzeitparken (Brötchentaste) in der Zone Zentrum wird auf eine halbe Stunde ausgedehnt.

Die Bewohnerparkzone Nördliche Grabenstraße, Mirbachstraße, Bismarckstraße, Kleiner Graben, Schützenstraße, Wilhelmstraße, Parkplatz Brenneis und Franz-Ittenbach-Platz wird aufgehoben. Die bisherige Parkregelung für den südlichen Teil der Winzerstraße, wo 25 Stellplätze an Anwohner vermietet wurden, wird ebenfalls aufgehoben. Gleichzeitig werden für die Bewohner der Altstadt und für Beschäftigte der Gewerbebetriebe zwei gebührenpflichtige Parkoptionen angeboten, die durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geregelt werden.

Die Parksituation in der Winzerstraße hatte die Arbeitsgruppe dabei besonders beschäftigt. Die 25 Stellplätze, die die Stadt auf einem Parkstreifen oberhalb des „Bobby“-Parkplatzes für die Anwohner gegen eine Nutzungspauschale von 30 Euro als private Stellplätze zur Verfügung gestellt hatte, wurden in der Vergangenheit oft von Besuchern angefahren und auch als Wohnmobilparkplatz genutzt. Deshalb beschloss man sie aufzuheben. Anwohner können für 30 Euro im Jahr außerhalb der Gebührenzeiten – nachts und an Wochenenden – frei parken, tagsüber auf den Stellplätzen Brenneis, Bobbygelände und unter der Drachenfelsbrücke.

Für 360 Euro gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die für die gesamte Altstadt gilt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort