Gülleentsorgung Landwirtschaftskammer prüft noch Wochen

OBERPLEIS · Bei der Gülleentsorgung auf einem Feld bei Eisbach ist der Rhein-Sieg-Kreis nicht zuständig. Die dort angesiedelte Untere Wasserbehörde kann nur tätig werden, wenn es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt, was nach Angaben des Kreises nach Prüfung des vorliegenden Falles jedoch ausgeschlossen werden kann.

Die Zuständigkeit liegt somit allein bei der Landwirtschaftskammer, die in NRW den Auftrag zur Überwachung der Düngemittelverordnung hat. Wie mehrfach berichtet, hatten niederländische Tanklastwagen in der vorletzten Woche auf einem Getreidestoppelfeld bei Eisbach im Pleiser Hügelland Gülle entsorgt, was auf einem solchen Feld nicht mehr erlaubt ist, weil der Nährstoffbedarf des Bodens nicht ausreichend ist und der Stickstoff in der Gülle ins Trinkwasser gelangen kann. Dem Landwirt droht daher ein Bußgeld.

"Das kann noch Wochen dauern. Wir müssen Akten einsehen und Lieferscheine vergleichen. Außerdem muss der Beschuldigte angehört werden", sagte am Montag Bernhard Rüb, der Pressesprecher der Landwirtschaftskammer NRW. Was noch schmerzhafter sein dürfte, sind die Kürzungen bei den EU-Prämien.

Inzwischen meldete sich eine weitere Leserin, die vor zwei Wochen auf einem Feld zwischen Oberpleis und Aegidienberg ebenfalls zwei Gülletransporter beobachtet hatte. Ein weiterer Leser hatte vor einem Jahr bei Nonnenberg zahlreiche Tanklaster gesehen. Ein Transporter aus den Niederlanden hätte damals zusätzlich Wasser aus dem nahe gelegenen Pleisbach abgepumpt.

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