Kommentar zum Rechtsstreit in Hartenberg Kein Grund zur Freude

Meinung | Königswinter · Die Stadt Königswinter geht aus dem Rechtsstreit mit zwei Bürgern aus Hartenberg als Sieger hervor. Das ist jedoch kein Grund zur großen Freude, meint unser Autor Hansjürgen Melzer.

Wer auf seinem Grundstück ohne Baugenehmigung ein Schwimmbad oder einen Balkon errichtet, muss damit rechnen, dass er daran nicht lange seine Freude haben wird. In den beiden Fällen in Hartenberg wurde noch nicht einmal ein Bauantrag gestellt.

Dabei ist die Situation in dem kleinen Ortsteil mit seinen 113 Einwohnern und drei Straßen schon sehr speziell: Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich, die in der vor sechs Jahren in Kraft getretenen neuen Klarstellungssatzung gezogen wird, verläuft in manchen Bereichen unmittelbar entlang der Häuserwände. Dass das für Menschen, die in einem kleinen Weiler wie Hartenberg wohnen, zum Teil nur schwer nachvollziehbar ist, ist durchaus verständlich.

Dennoch müssen auch sie sich an Gesetze und Regeln halten und vor einer größeren baulichen Veränderung an ihrem Eigentum zunächst einmal den Weg zum zuständigen Bauamt wählen. Das hätte den Betroffenen viele Unannehmlichkeiten und hohe Kosten erspart.

Aber auch die Verwaltung sollte aus dem Fall Hartenberg die richtigen Lehren ziehen. Bei Satzungsänderungen mit derart gravierenden Folgen sollte man sich nicht auf die Bekanntmachung im Kleingedruckten der Tageszeitung verlassen, auch wenn man damit dem Gesetzgeber Genüge tut. 113 Bürger oder – mal geschätzt – 45 Haushalte zu informieren, ist kein allzu großer Aufwand. Wenn jedoch vier Bürger gegen die Stadt vor Gericht ziehen, ist das nicht gut fürs Image. Daran ändert auch nicht viel, dass sich die Stadt in allen vier Fällen am Ende durchgesetzt hat. Daher ist dieser Erfolg der Stadt am Ende auch kein Grund zu großer Freude.

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