Bauen in Königswinter Kanzlei hält Bebauungsplan am Sumpfweg für formell rechtswidrig

Königswinter · Eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht hat in einem Gutachten festgestellt, dass der Bebauungsplan Sumpfweg-Süd fehlerhaft ist. Aus diesem Grund darf die Stadt Königswinter dem Investor keine Baugenehmigung für das Areal erteilen.

Der Stadt sind vor 20 Jahren beim rechtsverbindlichen Bebauungsplan Sumpfweg-Süd für den Bereich Am Rheinufer/Am Werth nach Einschätzung der von ihr beauftragten Kanzlei für Verwaltungsrecht Jeromin/Kerkmann verschiedene gravierende Fehler unterlaufen. Die Juristen halten den Bebauungsplan für formell und wohl auch materiell rechtswidrig.

Das bedeutet, dass die Stadt dem Investor heute keine Baugenehmigung erteilen kann. Das Unternehmen BPD Immobilienentwicklung GmbH hat bereits Bauanträge für die ersten drei Gebäude sowie den Bau einer Erschließungsstraße gestellt. Insgesamt plant der Investor auf dem Gelände zwischen Johannes-Albers-Allee, Sumpfweg und Hauptstraße 13 Gebäude mit 155 Wohneinheiten.

Die rechtliche Prüfung wurde den Mitgliedern des Stadtrates am Freitag mit der Post zugesendet. Professor Jochen Kerkmann wird am Mittwoch, 7. November, 17 Uhr, in der Sitzung des städtischen Planungs- und Umweltausschusses anwesend sein, um die Rechtslage zu erläutern und Fragen aus dem Gremium zu beantworten. Auf Empfehlung der Juristen hat die Verwaltung das Gutachten außer dem Stadtrat auch dem Investor und der Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis mitgeteilt.

Mängel verjähren nicht

Die Verwaltung war im März durch ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, der benachbarte Grundstückseigentümer vertritt, über mögliche formelle Fehler bei der ersten Änderung des Bebauungsplans hingewiesen worden. Diese könnten zur Unwirksamkeit des Planes führen. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit wurde eine externe Fachkanzlei für Verwaltungsrecht hinzugezogen.

Deren Gutachten bestätigt nun die erste Vermutung. Sie kommt zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan in der Fassung der ersten Änderung Am Rheinufer/Am Werth an verschiedenen sogenannten Ewigkeitsfehlern leide. Das sind schwere Mängel, die Folgen für die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes haben und auch nicht verjähren. Auch im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz dürfte ein solcher Fehler vorliegen.

Nach Informationen des General-Anzeigers ist der Bebauungsplan erst mehr als ein Jahr nach seiner Bekanntmachung am 19. März 1998 als Urkunde ausgefertigt worden. Das ist ein Fehler. Auch die Begründung soll nicht bekannt gemacht worden sein – ein weiterer Fehler. Die Bekanntmachung soll außerdem den Ratsbeschluss vom 8. September 1997 in unzulässiger Weise unvollständig wiedergeben haben, indem die Begründung für die Planung fehlt.

So wie die erste Änderung des Bebauungsplans für den Bereich Am Rheinufer/Am Werth sei auch der Ursprungsplan Sumpfweg-Süd, der bereits aus dem Jahr 1980 stammt, wegen eines weiteren Fehlers formal rechtswidrig und unwirksam. Die Kanzlei weist darauf hin, dass eine rückwirkende Heilung, das heißt nachträgliche Korrektur des Plans, wegen der neuen Situation ohne erneute Abwägung und Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen sein dürfte. Inzwischen wurde das geplante Baugebiet als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, in dem nicht gebaut werden darf. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen alten Bebauungsplänen, in denen es einen Bestandschutz gibt und neu aufgestellten Bebauungsplänen.

Politik muss Entscheidung treffen

Laut der Kanzlei bleiben der Stadt nun drei Möglichkeiten. Entweder sie heilt nur die formalen Fehler, womit sie aber bei einer eventuellen Klage den Kürzeren ziehen könnte. Oder aber sie versucht auch die materiellen Mängel zu beheben. Das hätte zur Folge, dass ein erneutes Verfahren mit dem Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden müsste. Hier würde die Stadt wahrscheinlich an den erwähnten neuen Hochwasserbestimmungen scheitern. Die dritte Möglichkeit ist, den Bebauungsplan komplett aufzuheben. „Bisher steht nur fest, dass der Bebauungsplan so nicht Grundlage für eine Baugenehmigung sein kann, weil er mit mehreren Mängeln behaftet ist“, sagt Bürgermeister Peter Wirtz. Eine komplette Aufhebung des Bebauungsplans hätte „zur Folge, dass auf Dauer in dem Bereich kein Baurecht bestehen wird“.

Die Entscheidung müsse nun aber die Politik treffen. Sie dürfte am Mittwoch jedenfalls sehr viele Fragen an Kerkmann haben. Die SPD-Fraktion hat sich schon frühzeitig festgelegt. Sie möchte keine Bebauung der letzten grünen Fläche am Rhein und stellte bereits bei der letzten Ratssitzung Anfang Oktober den Antrag, den wohl unwirksamen Bebauungsplan nicht erneut bekannt zu machen und die Verfahrensfehler nicht zu heilen. Die Königswinterer Wählerinitiative kündigte am Freitag an, sich dieser Position anschließen zu wollen. „Wir werden die Aufhebung des Bebauungsplans beantragen, wenn Planschadenansprüche tatsächlich ausscheiden, wovon die Kanzlei ausgeht“, sagte Fraktionschef Lutz Wagner.

Die Sitzung des Planung- und Umweltausschusses findet wegen des erwarteten großen Interesses der Öffentlichkeit im Arbeitnehmerzentrum statt – in unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes am Sumpfweg.

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