Prozess um Jagdhund Ballou Ittenbacher Tierbesitzer auf 6000 Euro Schmerzensgeld verklagt

Königswinter · Eine 45-jährige Lebensberaterin aus Ittenbach verklagt einen Tierbesitzer auf 6000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Richter schlägt einen Vergleich vor.

Alexandra Hennekeuser mit ihrem Hund.

Alexandra Hennekeuser mit ihrem Hund.

Foto: Ulrike Schödel

Wie jeden Morgen trafen sich mehrere Hundehalter im Wald bei Ittenbach, um ihre sechs bis sieben Tiere auszuführen. An diesem frühen Sommermorgen des 8. August 2016 begegnete ihnen der Jagdhund Ballou, der „wie immer alleine durch die Wälder streunte“. Die Hundehalter kannten das zwölf Jahre alte Tier: „Ein ganz lieber Hund“, sagte jetzt eine Zeugin im Schadensersatz-Prozess vor dem Bonner Landgericht.

„Ein lästiger Hund“, meinte ein zweiter Zeuge, weil der offenbar einsame Rüde sich gerne andockte und die Hündinnen ansprang. So auch an diesem Morgen. In dem großen Hunde-Getümmel querte Ballou den Weg von Alexandra Hennekeuser, stieß ihr mit der ganzen Wucht seines 45 Kilo schweren Körpers gegen das linke Knie. Die 45-jährige Lebensberaterin strauchelte, stürzte und schrie. Ein Krankenwagen brachte sie in die Klinik. Mit dem Hundeunfall musste sich jetzt die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts beschäftigen: Denn Alexandra Hennekeuser verklagte den Halter von Ballou auf 5500 Euro Schmerzensgeld sowie 650 Euro Behandlungskosten. Durch den Sturz hatte sie eine Sprunggelenksfraktur erlitten, musste wiederholt operiert werden, konnte sich monatelang nur im Rollstuhl oder auf Krücken fortbewegen. Und lange auch ihrem freiberuflichen Job nicht nachgehen.

Der 57-jährige Hundehalter, der bei dem Unfall nicht dabei war, hat bestritten, dass Ballou die Kraft hatte, die Klägerin umzuwerfen. „Ballou ist bereits sehr altersschwach gewesen“, heißt es in der Widerklage. Er sei nicht mal mehr in der Lage gewesen, „auch nur zum Pinkeln das Bein zu heben“. Wegen eines Lebertumors habe man ihn zwei Monate später, Mitte Oktober, eingeschläfert.

Dass Ballou ein altersschwaches Tier war, bestreiten Alexandra Hennekeuser und auch die beiden Hundehalter, die Zeugen des Sturzes waren. Ballou sei sehr fidel, munter und kraftvoll gewesen, wollte an diesem Tag mit den Hündinnen spielen. Als er aus dem Getümmel weggeschnipst wurde, wollte er offenbar zu Jerry, einem Hund aus dem Tierheim, den Alexandra Hennekeuser, die in ihrer Praxis auch „Kommunikation mit Tieren“ anbietet, lange schon betreut. Dabei sei es zum folgenschweren Sturz gekommen.

Nach Ansicht des Kammervorsitzenden Stefan Bellin hat die Klägerin einen Schmerzensgeld-Anspruch. Da sie durch Tiergefahr zu Fall gekommen sei, hafte fraglos der Halter. Die Chancen jedoch, eine Entschädigung zu sehen, stehen dennoch schlecht: Denn Ballous Halter besitzt keine Hundehaftpflicht; zudem hat der 57-Jährige bereits 2012 mit seinem Betrieb Insolvenz angemeldet.

Da der Prozessaufwand viel zu groß wäre, „wenn sowieso nichts zu holen ist“, schlägt Richter Bellin einen Vergleich vor: Ballous Herrchen zahlt um die 1000 Euro an die Klägerin. Was er – trotz der Insolvenz – auch darf, wenn er es denn auftreiben kann. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 91/17)

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