Bis zu 50.000 Euro Bußgeld Für Wespen gilt: Töten und Einfangen verboten

Siebengebirge · Wespen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere. Auch das Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen verbietet das mutwillige Berühren, Einfangen oder Töten von Wespen.

 Die Hornissen kommen aus der Öffnung ihres Nests.

Die Hornissen kommen aus der Öffnung ihres Nests.

Foto: Frank Homann

Zu den besonders geschützten Arten zählen Hornissen, Hummeln sowie auch alle heimischen (Wild-)Bienen sowie weitere Wespenarten. Bei einem Verstoß drohen Busgelder von bis zu 50.000 Euro. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es außerdem verboten, die entsprechenden Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen.

Entsprechende Hornissen- oder Wespennester dürfen also nicht einfach eigenhändig abgenommen oder sogar ausgeräuchert werden. Ein Spezialist mit entsprechender Lizenz zum Umsiedeln muss in jedem Fall hinzugezogen werden. Für Allergiker gelten andere Regeln. Sie dürfen aus gesundheitlichen Gründen Wespen töten. Ein Bußgeld wird nicht fällig.

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