Eselsweg im Siebengebirge BUND will gegen Sanierung klagen

SIEBENGEBIRGE · Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will gegen die Sanierung des Eselsweges klagen. Das kündigte sein Sprecher Achim Baumgartner am Dienstag an. Dadurch könnte die Wiederinbetriebnahme des bekannten Wanderweges in weite Ferne rücken.

 Schilder weisen auf die Umleitung für den gesperrten Eselsweg hin.

Schilder weisen auf die Umleitung für den gesperrten Eselsweg hin.

Foto: Homann

Auch in anderen Punkten liegt der BUND mit der Stadt im Clinch. So wird das Oberverwaltungsgericht in Münster demnächst über die Zulassung der Berufung des Rhein-Sieg-Kreises gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) zur Fassade des Glaskubus auf dem Drachenfels entscheiden.

Auch hier hatte der BUND geklagt und vor dem VG Köln Recht bekommen. Der BUND forderte zudem Landesumweltminister Johannes Remmel auf, den Plänen der Stadt Königswinter, das Gelände des Lemmerzfreibades aus der Naturschutzverordnung herauszunehmen, entschieden entgegenzutreten.

Ein Durchlöchern des Schutzgebietes sei nicht akzeptabel, so Baumgartner. Eine erneute Teilaufhebung untergrabe den Schutz des Siebengebirges, nachdem bereits das Drachenfelsplateau aus der Verordnung herausgenommen worden sei. Das Siebengebirge sei eine "wertvolle Naturoase und kein Standort für Wellnessinvestitionen und Remmidemmi".

In den nächsten Tagen wird bei der Stadt die Baugenehmigung des Kreises für die Hangsicherung am Eselsweg eingehen. Die Finanzierung ist geklärt. Das Land übernimmt 90 Prozent, die Stadt zehn Prozent der Kosten. Der Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS) als Eigentümer des Weges muss sich nicht beteiligen. Somit könnten die Arbeiten im Herbst erfolgen und der bereits seit Juni 2011 nach einem Felssturz gesperrte Weg im Frühjahr 2014 wieder freigegeben werden.

Dabei will der BUND jedoch nicht mitspielen. "Wir werden das nicht akzeptieren", sagte Baumgartner. Die geplanten Felssicherungsmaßnahmen sieht er als unvereinbar mit den Schutzzielen für das Naturschutzgebiet Siebengebirge. Vor dem VG will er zunächst eine offizielle Beteiligung erzwingen. "Wir sind bisher von der Unteren Landschaftsbehörde nur freiwillig beteiligt worden, weil es sich nach deren Auffassung nur um eine Sicherungsmaßnahme handelt."

Nach Baumgartners Ansicht ist es unnötig, den Eselsweg wieder in Betrieb zu nehmen. Es gebe einen öffentlichen Wanderweg am Burghof vorbei. Auch von dort habe man einen "super Ausblick". Die Stadt betreibe eine klare Nutzungspolitik zu Lasten der Natur. Sie missachte mit ihren Baugebieten direkt am Rande des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Flächen und betreibe "mit der Reaktivierung des Eselsweges eine für den Naturschutz schädliche Politik zu Gunsten eines unsensiblen Strohhut-Tourismus".

Bei den geplanten Sicherheitsmaßnahmen in den Rhöndorfer Weinbergen macht der BUND seine Position von der gewählten Variante abhängig. "Eine Lösung, bei der die Sicherungen fast ausschließlich am Siegfriedfelsen vorgenommen werden, ist mit den FFH-Richtlinien nicht vereinbar. Eine Variante, die von Fangzäunen und einer nur punktuellen Sicherung ausgeht, könnte hingegen ein guter Kompromiss sein."

Rechtsstreit um den Glaskubus

Im August 2012 urteilte das Verwaltungsgericht in Köln, dass die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade auf dem Drachenfels rechtswidrig sei. Geklagt hatte der BUND. In der Begründung des Urteils hieß es unter anderem, dass es "Vogelschutzglas gibt, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeidet als das bereits eingebaute Glas". Gegen das Urteil legte der Rhein-Sieg-Kreis Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Der Rechtsstreit um den Glaskubus schwelt bereits seit August 2011. Sollte der BUND am Ende Recht behalten, müssten die nach dem ersten Urteil angebrachten Vogelschutz-Streifen bleiben.

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